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Der 10. August 1792 mit besonderer Rücksicht auf die Haltung des Schweizer-Garderegiments / von Dr. August von Gonzenbach
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154
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auch die Sektionskommissäre säumten nicht, der National-versammlung ihre Beschlüsse mitzutheilen, und drangen,bevor noch von dorther dem Generalrath der Gemeindeeine Antwort zugekommen war, in das Sitzungszimmerein, sich der Sitze des Munizipalraths bemächtigend*).

Die Eingedrungenen ordneten sodann, die legalenFormen nachahmend, einen Namensaufruf an, woraufJeder seinen Ernennungsakt auf dem Bureau deponirte.

Nachdem dieß geschehen, wurde die Sitzung diesesneuen Gemeinderaths, der gewöhnlich mit dem Namendie insurrektionelle Gemeinde (In eommuireinsurrsotionells) bezeichnet wird, mit dem Beschlußeröffne!:

Mandat zu mehrerer Sicherheit in das Gefängnißder Abbaye abführen zu lassen.

Die Vollstrecker dieses Befehls wußten, was darunterzu verstehen sei. Sie rissen den Oberkommandanten ausdem Gefängniß, in welchem er seit einer halben Stundeeingeschlossen war, und führten ihn zur großen Treppe,die nach dem Greveplatz führt. Dort, auf den oberstenStufen, wurde er durch einen Pistolenschuß, der ausnächster Nähe nach seinem Kopf abgefeuert wurde, inGegenwart seines Sohnes niedergestreckt, sein Leichnamaber in die Seine geworfen **).

Die neuen Gemeinderäthe, welche sowohl den Schußals den Jubel der Mörder gehört, ließen sich dadurch

Nur wenige Mitglieder des Munizipalraths wagten durcheine matte Erklärung, die sie der dem Generalrath gemachtenNotifikation beifügten, anzudeuten, daß sie der Gewalt gewichenseien.

Siehe Bigot de Saintc Croix, S.37, und Mortimer-Ternaux, Bd. II. S. 279-280.