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Der 10. August 1792 mit besonderer Rücksicht auf die Haltung des Schweizer-Garderegiments / von Dr. August von Gonzenbach
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Schranken der Versammlung weitläufige Mittheilung überdie Entwicklung der Ereigniffe des Tages gemacht, alsder Munizipalbeamte Borie plötzlich anzeigte, man ver-nehme soeben, daß das Schloß überwältigt (toros) sei,daß Kanonen auf dasselbe gerichtet seien, und daß derVolkshaufe im Begriff stehe, es zu beschießen.

Diese Nachricht verbreitete namentlich in der Logogra-phenloge Schrecken, wo die königliche Familie den Schmerzder Frau v. Tourzcl, deren Tochter Pauline im Schloßzurückgeblieben war, durch die Bezeugung ihrer herzlichenTheilnahme zu lindern trachtete.

Der Legionschef de Lachesnaye aber erbat sich als nun-mehriger Oberkommandant der bewaffneten Macht Ver-haltungsbefehle von Seite der Nationalversammlung.

Hierauf antwortete Lamarque: da die Munizipalitätund das Departement ohne Macht, alle konstitutionellenGewalten aber im Schooß der Nationalversammlung ver-einigt seien, so beantrage er, die Versammlung möge eineDeputation von 10 Mitgliedern ernennen, die sichzwischen die Kämpfenden zu werfen habe, wenn esüberhaupt zum Kampf kommen sollte.

In Folge dessen wurde beschlossen:

„Die Nationalversammlung stellt Personen und„Eigenthum unter den Schutz des Volks von„Paris; sie beauftragt 20 Mitglieder, sich zu der ver-sammelten Menge zu begeben und alle Unordnungen zu„verhindern."

An der Spitze dieser Deputation standen Lamarqueund Carnot.

Gleichzeitig wurde auf Antrag Guadet's eine Depu-tation in'S Hotel de Ville gesandt, um die Be-freiung Mandat's zu erwirken, oder wenn dieß unmög-