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Der 10. August 1792 mit besonderer Rücksicht auf die Haltung des Schweizer-Garderegiments / von Dr. August von Gonzenbach
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geschossen hätten. Der Marineminister Dubouchage fügtebei, er habe den Schweizern aus Auftrag des Königsden Befehl gesandt, in ihre Kasernen zurückzukehren.Und da ihnen ausdrücklich verboten worden sei, von ihrenWaffen Gebrauch zu machen, so ersuche er nun hinwiederdie Versammlung, sie durch öffentliche Beamte begleitenund beschützen zu lasten. In Folge dessen wurde denMunizipalbeamten I. I. Leroux und Borte wirklich eindahin gehender Befehl ertheilt.

Dieser Auftrag hat jedoch keine Vollziehung erhalten,vielmehr sind die beiden Munizipalbeamten I. I. Lerouxund Borie von der aufgeregten Volksmasse gezwungenworden, in die Nationalversammlung zurückzukehren.

Während sich die Schweizer sammelten, trachtetenLeroux und Borie das Volk, das die entsetzlichsten Dro-hungen ausstieß, an der Thüre der Feuillants zu besänf-tigen, indem sie versicherten, die Schweizer hätten ihreGewehre in die Luft abgeschossen und darauf ihre Waffen,abgeliefert; und nach Verlesung des Dekrets, das Per-sonen und Eigenthum unter den Schutz des Volks stelle,forderten die Munizipalbeamten die Masse auf, Folgezu leisten. Viele Bürger versprachen, den Schweizernkeine Gewalt anzuthun, wenn sie wirklich unbewaffnetseien, worauf der Beweis dafür durch Vorweisung derihnen abgenommenen Waffen geleistet wurde.

Auf dieses hin wurde versprochen, eine bewaffneteEskorte zu bilden, welche die Schweizer begleiten undgegen allfällige Angriffe schützen sollte.

Bei dem Kloster der Feuillants aber wurde Leroux durcheinen Nationalgardisten angegriffen, mit der Drohung, ihnals einen derMunizipalbeamten, welche die Nacht im Schlossezugebracht hätten, umzubringen; ebenso wurde auch Borie