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Der 10. August 1792 mit besonderer Rücksicht auf die Haltung des Schweizer-Garderegiments / von Dr. August von Gonzenbach
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bedroht, so daß Beide nur mit genauer Noth sich dadurchretten konnten, daß sie so eilig wie möglich in die Natio-nalversammlung zurückkehrten, wo sie das Dekret, demsie nicht Folge verschaffen konnten, dem Präsidenten wie-der einhändigten*).

Das ganze Detaschement der Schweizer aber, welches' sie beschützen sollten, ist sodann von: Volke unbarmherzigzusammengeschossen worden **).

Wie einige Stunden früher die NationalversammlungSuleau und seine Unglücksgefährten nicht zu schützenwußte, ebenso unvermögend war sie jetzt, die Schweizer,die auf den Befehl des Königs die Waffen abgelegthatten, vor der Volkswuth zu retten.

Ueberhaupt liefern die Verhandlungen der National-versammlung vorn 10. August einen traurigen Belegdafür, daß zahlreiche Versammlungen vom Schrecken leich-ter erfaßt werden, als einzelne Individuen.

Während der König dem Verhängniß, das über ihnund die Seinen hereinbrach, ruhig entgegensah, entwür-

Siehe Mortimer-Ternaux, Band II, Seite 468 und 469.

Siehe ebendaselbst Band II, Seite 356. „Iws coirmris-„8nirss ilss seetions nvnisnt oräonns ck'ninener ü In rnnison„eoinmuns Iss prisonnisrs äsp 08 ös nux ^suillnnts. IIn xre-„misr äetnelreinellt äs solxnnts n guntrs vinZts solcknts„a/'mer est äirigs vers In plncs äs 6räve, en routs leg mnl-„Ireursux soirt nanssnorss snnZ pitis."

Siehe auch im eidgen. Archiv, Band 2059, den Brief desGroßrichters Kahser vom 16. August 1792. „Etliche 80 an der„Zahl, welche sich ergeben hatten und auf das Rathhaus geführt„wurden, wo die Munizipalität selbige in ein sicheres Gefängniß„zu liefern Befehl gegeben, wurden bis auf den letzten Mann„von diesem wüthenden Volk auf eine unerhörte barbarische„Weise niedergeschossen."