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5. Schlich.
Schicksal der gefangenen Offiziere, Unter-offiziere und Soldaten des Schweizer-garderegiments in den Septembertagen1 79 2.
Wer das Schicksal des Schweizergarderegiments am10. August 1792 darzustellen beabsichtigt, kann nichtumhin, seine Erzählung bis auf die entsetzlichen Metze-leien auszudehnen, die vom 3. bis 7. September in denverschiedenen Gefängnissen von Paris stattgefunden haben,zumal in mehreren derselben Offiziere und Unteroffizieredes Schweizergarde-Regiments sich befanden, die am10. August auf Befehl des Königs ihre Waffen nieder-gelegt hatten.
Alle Schweizeroffiziere und Unteroffiziere, die in denSeptembertagen in den verschiedenen Gefängnissen ermor-det worden sind, müssen daher als Opfer des 10. Augustbetrachtet werden, nur hat ihr Todeskampf länger ge-dauert als der ihrer Waffengefährten.
Am 11. August war die Abbaye Samt-Germaindes Pr6s zum Gefängniß für alle diejenigen Schweizer-offiziere und Soldaten bestimmt worden, welche, nachdemsie auf Befehl des Königs ihre Waffen niedergelegt
laut des gleichen Etats 2 Todte, nämlich 2 Dragoner, die wegenihrer rothen Uniform für Schweizer gehalten wurden, und 8 Ver-wundete. Die Zahl der Todten betrug somit: Pariser 50, Mar-seille! 22, Brester 2, total 74 Todte. Die der Verwundetenbetrug : Pariser 34, Marseiller 14 und Brester 5; total 53. Willmöglichem Uebersehen Rechnung getragen werden, so darf dieZahl der Todten doch nicht höher als 100, und die der Verwun-deten nicht höher als 60 angenommen werden.