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Der 10. August 1792 mit besonderer Rücksicht auf die Haltung des Schweizer-Garderegiments / von Dr. August von Gonzenbach
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gen Gefangenen, die für Schulden oder fürCivilklagen verhaftet seien, zu beschützen.

Später sandte der Gemeinderath vier Abgeordnetean die Nationalversammlung, um zu erfahren, welcheMaßregeln zum Schutz der Gefängnisse ergriffen werdenkönnten, als hätte er dazu nicht hinlängliche Macht ge-habt, da die Gensdarmerie und die Nationalgarde unterseinen Befehlen stand. Zuletzt hob der Gemeinderathseine Sitzung auf und begnügte sich damit, abermalsKommissäre mit dem Auftrag in die Gefängnisse abzusen-den, die Aufregung möglichst zu dämpfen.

Die Nationalversammlung hingegen hatte erst um8 Uhr Abends, somit 6 Stunden nachdem die Schlächte-reien in der Abbaye und im Karmeliterkloster schon be-gonnen hatten, durch eine Abordnung des Gemeinderathesvernommen, „daß das Volk in die Gefängnisse zu dringenbeabsichtige."

Auf den Antrag Bazire's beschränkte sich aber auchdie Nationalversammlung darauf, „Kommissäre an dasVolk zu senden, um es zu beruhigen."

Um 10 Uhr Nachts kehrten diese Abgeordneten wie-der in die Versammlung zurück und erklärten, es sei ihnennicht gelungen, sich in der Abbaye Gehör zu verschaffen,daher sie keine beruhigenden Berichte bringen könnten, undDussault, der das Wort führte, schloß seinen Vortrag mitder Bemerkung: „Die Dunkelheit hat uns verhindert zusehen, was vorging," worauf die Versammlung zur Tages-ordnung überging und um 11 Uhr ihre Sitzung schloß.

Diejenigen Mitglieder, welche des Permanenzbeschlusseswegen im Versammlungslokal verbleiben mußten, hörtenaber später, daß nach Mitternacht die Schlächtereien immernoch fortdauerten, und setzten sichjin Folge dessen mit dem