23
IV.
Wir legen unser
„Ja"
in die Urne, weil wir von der Gotthardrcconstructioneine Besserung unserer so schwer -arniederliegendeneisenbnhnlichen und wirthschaftlichen Verhältnisse er-warten.
Vorerst begegnen wir hier dem Einwände, es sei die Subventionnur ein Geschenk, welches man den Obligationären und den Aktionärender Gesellschaft mache. Gesetzt nun, diese Auffassung wäre richtig —sie ist es aber in That und Wahrheit nicht — so läge darin durchauskein Grund, die Vorlage zu verwerfen. Der Sturz der Gesellschaftwäre nach unserem Dafürhalten ein großes nationales Unglück, soriesengroß in seinen materiellen Verheerungen, wie selbst ein Kriegsie kaum in größerem Maße herbeizuführen im Stande wäre.Bekanntlich beträgt das Obligationen-Capital 68 und das Aktien-Capital 34 Millionen Franken und diese 102 Millionen sindwohl meistens schweizerisches Capital. In Folge des Concurseswäre mit einem Schlage die so enorme Summe zum größten Theilfür immer verloren und jede Hoffnung, einen Theil davon wiederzu finden, für alle Zeiten verschwunden. Wie vielen tausend undtausend Familien würden dadurch die empfindlichsten Wunden ge-schlagen. Wir unserseits können nicht mit kalter Theilnahmlosigkeitauf den Ruin so vieler Existenzen blicken.
Bis jetzt war man in der Schweiz nicht bloß gewohnt, sondernman fühlte sich verpflichtet, ein großes Landesunglück gemeinsam zutragen. Bei Unglücksfällen elementarer Ereignisse öffnete sich dieBruderhand. Die Hülfe floß von allen Seiten. Wir hören zwarwohl von dieser und jener Seite erwiedern, 4m vorliegenden Fallesei Jeder selber an dem erlittenen Schaden schuld, denn Niemandhabe ihn ja veranlaßt, sein Geld in die Unternehmung zu werfen.