Treffen bei Wolfhalden im Jahr 1405.
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»zum Nünten, Von der Stadt Schaffhusen, Wintertur undSaragans Panner oder Fändly wegen, haben Wir, den benanntenvon Appenzell zu Eren und uff Ir Pitt, gütlich nachgelassen,inen nit zuzemuten, noch sy keineswegs heissen dieselben Panneroder Fändly herusszegeben, in Hoffnung und dem Vertrauwen,so wir zu Inen haben, auch Irem Erbieten und Zusagen nach,sy werden sust der Tagen durch Fründschafft und Liebe, sowir zusammen haben sollen, solch Panner oder Fändly Unsgütlich zu Unseren Händen überantwurten und geben.«
Wahrscheinlich gaben die Appenzeller nur das Panner vonSchaffhausen zurück, weil die andern zwei Städte nicht mitihnen verbündet waren.
Alle Quellen, die wir oben anführten, mit Ausnahme der-jenigen von Feldkirch, sagen, beide Schlachten seien am Stossvorgefallen, auf der gleichen Stelle. Diesen Irrthum müssenwir in der Bedeutung des Wortes Stoss suchen, welches dieChronikschreiber, nicht vertraut mit den landschaftlichen Sprach-eigenheiten, als einen Eigennamen annahmen, während es ineinigen Gegenden des Landes als generisches Wort gebrauchtwurde, und von Trogen an gegen das Rheinthal nicht gebräuch-lich war“). Es bedeutete eine Stelle, wo ein Zank oder Streitstatt fand; so finden wir, dass es in einer Urkunde vom 29. Heu-monat 1567, die bei Anlass eines Streites wegen Theilung einesWaldes ausgestellt wurde, heisst: »darum denn wir vier obge-melt personen (uff jed beiden parthyen begehren hin) von beidenunseren Oberkheitten dahin uff den Stoss geschickt und ver-ordnet sind **).« Freilich ging dann dieses generische Wortmanchmal auch in Ortsnamen über, bei welchen aber zuweilender Ursprung noch bemerkt ist. Es findet sich jetzt dieses Wort
ein solches Panner besassen, ohne dass wir irgend eine Notiz besitzen,dass und wo sie es gewonnen haben. — 20 ) Toblers Sprachschatz lieferteine Menge Beweise, dass gewisse Wörter nur in einzelnen Abthei-lungen unsers Cantons gebräuchlich sind, was wohl auch als Beweisdienen könnle, dass er von verschiedenen Stämmen der Alamannenbevölkert wurde. — 2I ) Zellwegers Urkunden Bd. III. 2. S. 387,No. DCCCLXXXIX. Siehe auch Stalder und Tobler.