Das Thal Glarus unter Seckingen undOesterreich und seine Befreiung.
Ein rechtsgeschichtlicher Versuch
von
JOH. JAKOB BLUMER,
Mitglied des Civilgerichts und Cantonsarchivar in Glarus.
V o r b e r i c h t.
In frühem Zeiten bewegte sich die schweizerische Geschichtschrei-bung fast ausschliesslich auf dem Felde der äussern politischen Be-gebenheiten, der Fehden und Kriege, der Beziehungen der Schweizzum Auslande und der einzelnen Cantone unter einander. Nur zu häufigwurden dabei die innern Zustände, besonders die Staatsverfassungenund Rechtsverhältnisse, sehr oberflächlich behandelt. In den letztenJahrzehnden hat man auch diese sorgfältiger zu erforschen und darzu-stellen angefangen, wobei das in Deutschland eifriger betriebene Studiumdes Mittelalters und seiner volksthümlichen Elemente — eine Folge desdort wieder erwachten nationalen Bewusstseins — sehr wohllhätig ein-wirkte. Treffliche Beiträge haben dazu schon von Arx und Zell-wege r in ihren Cantonalgeschichten geliefert; zu vollem Bewusstseinwurde die neue Richtung durch B1 un tschli’s Zürcherische Staats-und Rechtsgeschichte gebracht. Zugleich begann man auch, vorzüglichdurch Kopp’s Forschungen angeregt, die Entstehung der Eidgenossen-schaft einer gründlichem Prüfung zu unterwerfen, und dabei statt blosserUeberlieferungen, auf denen frühere Darstellungen beruhten, die Ur-kunden zu Grunde zu legen. Hierdurch wurde man veranlasst, denursprünglichen Zustand derjenigen Länder, aus denen der Bund hervor-gegangen ist, schärfer in’s Auge zu fassen und ihre Verfassung aus der-jenigen des deutschen Reiches zu erklären, in welches die ganzeSchweiz damals eingegliedert war.