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Bei der Landwehr : vor Metz und die Schlacht von Beaune la Rolande / Von Gneomar Ernst v. Natzmer
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Dr. Schmidt, eine Autorität für Operationen, verband mir alleTage persönlich einen Wurm, der sich infolge der Blutstockungen aneinem Finger gebildet hatte, verschob aber von einem Tage zumandern das Sondieren der Kopfwunde. Er beschränkte sich indieser Beziehung darauf, vorsichtig ein Pflaster aufzulegen, bis dieWunde geschlossen war, indem er sagte, er sei nicht neugierig, zuwissen, wie es darinnen aussehe; es sei in solchem Falle dasbeste, der Natur freien Lauf zu lassen. Jedenfalls hat sich dieseMethode bei mir bewährt. Die Wunde heilte bald und ist nichtwieder aufgebrochen.

Sobald ich mich etwas erholt hatte, erhielt ich auch ausdem Felde freundliche Zuschriften, berichtete mir Frieg von denErlebnissen des Bataillons. Er schrieb mir dabei, wie hübsch dieKameraden mitten im Kriege das Fest verlebt hatten:Am 24.hatten die Offiziere des Bataillons den Weihnachtsabend in derWohnung des Oberstlieutenant mit einem kleinen Souper, Punschund Weihnachtsbaum. Wir waren 16 Offiziere, außerdem der Kapell-meister Lüttich. Wir haben gesungen und gescherzt und uns brillantamüsiert. Sannow brachte einen Toast aus ,auf die Daheim'.

Pilger und Graßhof hatten kleine Geschenke gekauft und fürjeden wundervolle Verse gemacht. Ich bekam eine Kommandier-rolle mit der Aufschrift: .Einsicht verboten' und dem Vers:

Was, die Rolle soll ich führen,

Um die Herrn zu kommandieren.

Ei, daS ist ja eitler Tand,

Fort ich bin der Adjutant."

Wenn ich die übrigen Verse bekommen kann, werde ich eine Ab-schrift folgen lassen."

Bald darauf schrieb mir Oberstlieutenant Sannow:

Blois, 4. 1. 1871. Mein lieber Natzmer! Mit innerer,herzlicher Freude übersende ich Ihnen anbei das eiserne Kreuzerster Klasse, das Ihnen mittels Allerhöchster Kabinettsordre vom31. Dezember 1870 verliehen worden ist.

Gleichzeitig hatte ich Ihrer Empfehlung eingedenk noch vor-geschlagen, haben aber leider keine Berücksichtigung gefunden, wasich herzlich bedaure; die Brigade hat die Gesuche befürwortet, beider Division ist die Sache jedoch liegen geblieben, da das Regi-