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Beiträge zur Geschichte der Einigungen der alten Eidgenossenschaft mit dem Auslande und des Verhaltens der Eidgenossenschaft bei dem endgültigen Uebergang der Franche-Comté an Frankreich : Inaugural-Dissertation zur Erlangung der Doktorwürde der philosophischen Fakultät der Universität Bern vorgelegt / von Hartmann Friedrich von Mülinen
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lässt der König den Eidgenossen die Wahl, sich inner-halb Jahresfrist auszusprechen, ob sie dieselben behaltenoder dafür die 300,000 Kronen, von denen schon früherdie Rede gewesen war, annehmen wollen; nehmen dieEidgenossen aber das Geld an, so müssen sie auch dasVeltlin undCläfenn (Chiavenna), sowie noch anderesursprünglich zum Herzogthum Mailand gehöriges Gebietan den König herausgehen; ausgenommen jedoch bleibenStadt und SchlossBelletz (Bellinzona ) nebst derenZubehör, die Uri, Schwytz und Kidwaiden zu verbleibenhaben; an diesen 300,000 Kronen sollen aber die 3 BündeinChurwalenn (also Graubünden ) ihren Antheil haben,w r ie eines der XII Orte.

13)Diser löblicher frid vnd nachpurlich früntt-schafft sollzwüschenn den küngenn vnd krön vonFranckrych vnd gemeiner Eydtgnosschafft in allenPunkten und Artikelnewengklich bestan vnd wären.

Vorbehalten wird von Seiten des Königsvnserallerheiligostcr vatter der Bapst Leo der Zechennd, derheilig Römsch Stul, das heilig Römscli Rych, die aller-durchluchtigosten lierren der gloübig küng von Hyspa-nyen, vnnser allerliepster tochtermann, die küng zuEngelland, zu Schottenn, zu Nauarra vnd zu Tennmarck,die durchlüchtigen Hertzogenn, der Ilertzog von Sauoy,vnser allerliepsten Vetter, ouch die hertzogen von Lot-tringen vnd Geldern, die durchlüchtig herrschaft vndgemeind von Venedig , der durchlüchtig herr Laurentzvnd das huss de Medicis , die herrschafft vnd gemeindvon Florentz, der hochwirdig herr Bischoff von Lüpchvnd all ander, die mit uns bishar Pundtnuss vnd fründt-schafft angenomenn habenn dergestalt, dass, wenn diebesagten Herren, die Eidgenossen, dieselben bekriegenmöchten, der französische König dann seinen Verpflich-tungen denselben gegenüberErlich, trüwlich vnd red-lich nachzukommen hätte; sollten dieselben aber ihrer-

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