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Beiträge zur Geschichte der Einigungen der alten Eidgenossenschaft mit dem Auslande und des Verhaltens der Eidgenossenschaft bei dem endgültigen Uebergang der Franche-Comté an Frankreich : Inaugural-Dissertation zur Erlangung der Doktorwürde der philosophischen Fakultät der Universität Bern vorgelegt / von Hartmann Friedrich von Mülinen
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Abgeordneten legten, einer nach dem andern, die Handauf die Evangelien und schwuren. Zuletzt trat auch derKönig in schwarzem, silbergesticktem Seidenkleide, mitbedecktem Haupte heran und sprach:Ich thue das-selbe. Hach dem Essen im erzbischöflichen Palastewurden die Abgeordneten mit vierfachen goldenen Kettengeschmückt, Waser mit einer noch schwerem, die sechs-fach von seinen breiten Schultern herunterhing. Dannerhielt Jeder zwölfhundert Livres für die Reisekosten,und acht Tage später kehrten sie, nach erhaltener Ab-schiedsaudienz, jeder wie es ihm gefiel, nach der Schweiz zurück. *)

Für kleine Artigkeiten, Schmeicheleien und Ge-schenke wurden also die alten Rechte und Pflichtengegenüber der Freigrafschaft preisgegeben, preisgegebenvon den Gesandten beim Bundesschwur und in Paris ,preisgegeben nach dem Bundesschwur von den eidge-nössischen Regenten daheim.

Die inneren Kantone unter ihren drei Land-ammännern, denen sich der Schultheiss Sonnenberg vonLuzern und die längste Zeit auch der Landhofmeisterdes Abtes von St. Gallen, von Thurn, würdig anschlossen,bettelten hei Frankreich nach dem Bundesschwur ummöglichste Berücksichtigung bei Yertheilung der Pen-sionen und Gratifikationen. Besonders drastisch ist indieser Beziehung das Schreiben der Landammänner vonUri, Schwyz und Unterwalden, sowie des Landhof-meisters von St. Gallen an Lionne.

Hochivohlyeborner Marcgraff und Gnädiger Herr.

Der Herr Mouslier, königlicher Resident bey diserRepublique, hat unsere besonderbahre personen in Zeit

*) Geschichte der Eidgenossen während des 17. und 18. Jahr-hunderts, von L. Vulliemm. Zürich 1845. 3. Theil, pag. 148152.