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viel betragen könne“.*) Mouslier wusste nun durch Ab-striche und Umrechnungen die Summe auf nur 6 Millionenzu reduziren und Frankreich war uns gegenüber finanziellfrei. Wie Mouslier dies vollbracht, entzieht sich völligunserer Beobachtung; ohne Zweifel geschah es durch Be-stechung,- durch die Gratifikationen und Geschenke, dieunkontrollirbar sind, da sie im Geheimen ausgeführt wurden.
St. Romain aber setzte, um die Schweizertruppen•in möglichst grossem Massstabe gegen die Lande derHabsburger zur Verwendung bringen zu können, dasWerk Mousliers in gleicher Weise fort.
Die weiteren Verhandlungen, die sich zwischenFrankreich und der Eidgenossenschaft auf dem Gebieteder Finanz und des Handels abspielten, wurden vonMouslier in der verwegensten Weise geführt.
Auf dem Gebiete der Finanz kam ihm die Sachlage,die er beim Antritte seiner Residentschaft vorfand, treff-lich zu Statten: Er wusste sie gut auszunutzen! Dankseiner auf Colberts Weisungen hin während des Bundes-schwures erfolgten Schritte wurden nur die Jahres-pensionen der Orte von 2000 auf 3000 Livres erhöht;die Verpflichtung, den Eidgenossen in einem auswärtigenKriege vierteljährlich 25,000 Kronen auszubezahlen, bliebbestehen; die in den Bundesverträgen von 1653—1658mit den Orten verschiedener Konfession getrennt ein-gegangene Verpflichtung Frankreichs , zur Deckung seinerbisherigen Schulden jährlich 400,000 Kronen in dieSchweiz zu schicken, ward jedoch nicht in den allge-meinen Bundesvertrag aufgenommeii.
Wie in Paris ward Mouslier aber auch in der Schweiz von seinen Obern sekundirt. Was die 400,000 Kronenbetraf, verwies er auf die baldige Ankunft eines wirk-lichen Ambassadeurs, und auf die in Paris deshalb er-
*) Quellen zur Schweizergeschichte. Korrespondenz der fran zösischen Gesandtschaft in der Schweiz 1664—1671, von P. Schweizer.Basel 1880, pag. LV1I.