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hobenen Beschwerden der Schweizer erhielten diese dieAntwort, der König unterhalte sich eben beim Karneval.Ludwig XIY. aber äusserte sich nachmals über die vonihm bereits eidlich anerkannte Schuld in der von unsschon mitgetheilten Weise. Die französischen Ivron-kleinodien, die sich seit 1650 als Pfand für 4 MillionenLivres vorgeschossener Gelder in Zürich befanden, wusstesich Mouslier am 22. September 1665 durch die einfacheDrohung ausliefern zu lassen, er werde sonst die Zahlungauch der Jahrespensionen einstellen. Was die 400,000Kronen betraf, wusste er im Februar 1667 deren regel-rechte Abzahlung durch Bestechung der Deputirten derkatholischen Orte zu hintertreiben, indem er einem jedenderselben 10 Dublonen schenkte. Am 22. Juli 1667 be-w T og er sämmtliche Orte, mit Ausnahme von Bern, Zürich ,Freiburg und Solothurn, der Franche-Comte nicht bei-zustehen, ansonst er wieder die fällige Pension nichtausbezahlen würde. Die 4 genannten Orte bedachte erim Februar 1668 mit der Drohung, nicht nur nichts mehrzu bezahlen, sondern das Geleistete auch noch wiederzurückfordern zu wollen. Im März 1668 stellte er wiedererhöhte Bedingungen; in Folge dessen ward zwar vonden Orten ein einhelliger Brief an den König verfasst;der König aber drückte sein „Erstaunen über die For-derungen“ aus und vertröstete auf die Weisung, dieSumme „noch genauer“ ermitteln zu lassen. Im Juli da-rauf schrieben die Eidgenossen an den König nur noch,„sie könnten in seinem Schreiben wenig Satisfaktion ver-spüren“. 1668 und 1669 stellte Mouslier die Zahlungenneuerdings in Aussicht und knüpfte schliesslich noch dieBedingung daran, die Eidgenossen sollten künftighin keinBünduiss mehr mit andern fremden Mächten schliessen;Schwyz, Zug, Freiburg und Solothurn fielen ihm sogleichzu und die Uebrigen folgten allmälig nach. Koch deut-licher kamen seine Umtriebe bei den geheimen Pensionenzum Ausdruck; dieselben kamen nach einer geheimen