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ward nun die Zollfreiheit für schweizerische Waaren vonFrankreich gestattet, sofern auch deren Rohstoffe schwei-zerischen Ursprungs waren. Dadurch ward nun aber dieFloretseidenindustrie Zürichs betroffen, die dort um 1555aus Italien her ihren Eingang gefunden hatte. Im Jahre1657 gaben sodann alle Orte Frankreich in seiner Haupt-forderung nach, nur Zürich wollte auch dann noch denvollen Freihandel erzwingen. Im Jahre 1663 wollte Bern ,wie von jeher, zuerst das Pensionswesen geordnet wissen;es drang schliesslich damit auch durch, wie es recht undbillig war, da das Pensionswesen älter war als die Seiden-industrie Zürichs und alle Orte der Eidgenossenschaft zusammen betraf. Die von den zürcherischen Kaufleutenzum Bundschwur von 1663 speziell abgeordneten Ver-treter wurden aber von Frankreich absichtlich geäfft:Zuerst verschob man die Erledigung ihres Anliegens aufdie Zeit um Martini, wegen der Parlamentsferien; Lionnezudem sagte ihnen, ihr Begehren sei so wichtig, dass derKönig darüber mit den Gesandten sprechen müsse; unddas Verzeichniss ihrer Wünsche, das sie dem CommissärLionnes zu dessen Händen übergeben wollten, stellte ihnenderselbe mit den Worten zurück, „es könnte den Ministerbeleidigen“. Am 23. November 1663 gab nun der König Befehl, dass die Zollfreiheit sich nur auf die „MarchandisesOriginales de Suisse“ zu erstrecken habe. Sie wurdenausserdem angewiesen, sich über ihre Angelegenheit inLyon selbst des Näheren zu erkundigen; die VertreterZürichs in Frankreich erlangten schliesslich nichts fürihre Seide. In der Schweiz bewogen aber 1664 die zür-cherischen Kaufleute durch Bitten und Geldgeschenkedie Tagsatzungsgesandten der Orte sich ihrer Sache an-zunehmen und zwei Vertreter ihrer Interessen zu denVerhandlungen beizuziehen; Mouslier jedoch, in dieEnge getrieben, warf die Schuld auf die Lyoner Douanen-Pächter und wies die Kaufleute an die dortigen Douanen-Ricliter. Die Kaufleute beschlossen nun einen Brief an