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Erster Band.
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Dcr Fcldzug 18^2 i» Rußland »och einmal.

artiges, intrigantes Wesen (a inisobisvous, moclcklinK bein§), dasbeständiger Ueberwachung bedarf."" — Der König snhr dann fortund sagte mir, daß er seine Meinung durch seinen Gesandten werdeaussprechen lassen, doch, meiner Bitte gemäß, ohne Namen zu nennen."

„Von diesem selben Mann sagte nun der Kaiser: „„Er ist einMann von ausschweifender, erhitzter Einbildungskraft und sehr leiden-schaftlich. Zwei oder dreimal schon hätte er beinahe unsere Beziehun-gen zu dem Kronprinzen (von Schweden — Bernadotte) zu Grundegerichtet. Er ist ein Agent des hannöverschen Interesses. SeineVerbindungen mit dem Grafen Münster, eben durch den Brief dar-gethan, in dem er Sie verklagt, beweisen, daß er in solchen Verhält-nissen steht. Er muß überwacht werden. Es trifft sich glücklich, daßer einen König hat, der Urtheil und Vorsicht genug besitzt, um seinenCharakter richtig zu würdigen und ihn zu beobachten.""

„Von demselben Mann redend, erklärte der Fürst Schwarzen-berg gegen mich, daß er sehr bestimmte Gründe habe ihm zu miß-trauen; daß ihm — dem Fürsten — längst offenbar geworden sei,wie dieser Mann unter dem Einfluß einer, dem allgemeinen Interessefremden, Politik stehe, — und General Radetzky sagte mir, noch eheer um das wußte, was jetzt dem Mann znr Last fiel: „„Ich habeso und so einen Plan zugesendet erhalten und so und so ein Gesprächgehabt — aber ich sage dem Fürsten (Schwarzenberg), daß der Mannda nicht nach seiner Ueberzeugung Rath giebt, sondern wie dasInteresse seiner Finanzen gebietet (b^ tbo noeossities ot' bis purse).— Ich bin überzeugt, daß er ein mauvais sujet ist und in fremdem 'Sold steht.""

Erräth man wohl, wer gemeint ist?

„Ich nenne nun meinen Ankläger," fährt Sir Robert fort, —„Gneisenau, ein fähiger Offizier, aber solch ein Mensch, wie ich ihnbeschrieben habe, und der dem Grafen Münster in dem angegebenenSinn geschrieben hatte, weil er wußte, daß ich ein redlicher Freundder Verbündeten sei und ein unbestechlicher Diener des Staats."

„Es giebt keine Entschuldigung für eine Regierung, die einemsolchen käuflichen Menschen (suob a inoroenar^) aus sein bloßesWort Glauben beimißt. Niemand ist sicher, wenn solcherlei Agentenals Autoritäten geachtet werden, deren Zeugniß genügt um zu ver-nrtheilcn!"