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Erster Band.
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Dcv F4dzuji 1612 in Rußland noch einmal.

Und doch ist dieser Zug sehr charakteristisch. Er zeigt, daß Alexan-der schon vor dem Beginn des Kampfes die Ueberzeugung gewonnenhatte, daß dieser Kamps schließlich zu dem Sturz Napoleon's führenmüsse, wenn er nicht mit der Unterwerfung Rußlands enden sollte.

Rußlands Friede mit der Türkei war noch nicht geschlossen, alsder Krieg mit Napoleon bereits in nächster Nähe drohte. Lange Zeitvergebens forderte Alexander seinen Bevollmächtigten Kutusow aus,den Abschluß zu beschleunigen. Herr v. Smitt sagt uns nicht, daßKutusow im Gegentheil die Unterhandlungen in der Schwebe erhielt,weil er den geheimen Weisungen des Kanzlers Rumäntzow folgte,und daß dieser, durchaus französisch gesinnt, die Weltlage in klein-lichster Weise verkennend, bis zum letzten Augenblick in dem Wahnlebte, es werde nicht zum Kriege mit Napoleon kommen; man werdeein Abkommen finden und könne dann sofort die Vergrößerungsplanean der Donau wieder aufnehmen. Dennoch sah sich der Kaiser ge-nöthigt, diesen selben Kutusow, den er im Allgemeinen gering achtete,über den er sich im Kreise seiner Vertrauten in sehr wegwerfenderWeise äußerte, und über den er nun noch insbesondere erbittert war,kaum ein paar Monate später an die Spitze seiner Heere zu stellen.Daß er sich dazu nicht leicht und nicht gern entschloß, bedarf keinerErklärung. Wie gewaltig mußte der Kaiser Alexander den Druck deröffentlichen Meinung — und die durch eine allgemeine Aufregungfür den Augenblick gar sehr gesteigerte Macht der Nationalen, derallrussischen Partei empfinden, daß er es dennoch that!

Vorzugsweise aber beschäftigt sich Herr v. Smitt mit einerStreitfrage, von der wir, aufrichtig gestanden, glaubten, daß sie garkeine Streitfrage mehr sei.

Es handelt sich um den Operations-Plan der Russen; Herrv. Smitt bemüht sich darzuthun, daß auf Seiten der Russen der Rück-zug bis tief in das Innere des weiten Reichs Plan und daß dabeider Gedanke maßgebend gewesen sei, dasjenige Element der Rußlandzu Gebote stehenden Mittel zur Geltung zu bringen, das zuletzt wirk-lich die Entscheidung brachte, nämlich den weiten Raum, in dem dieMacht des Angriffs zuletzt erlahmen und sich gleichsam verlieren mußte.

Uns hat seine Darstellung nicht überzeugt, und Alles, was Herrv. Smitt als Beweis beibringt, genügt auch, wie wir glauben, nicht,um seiner Ansicht Bürgerrecht in der Geschichte zu verschaffen.