Leibeigenschaft und Freilassung der Bauern in Rußland.
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gangen wäre, hätte man immerhin dem Bauernstände, und selbstdem russischen Reiche, Glück dazu wünschen können. Denn was auchder Bauer für den Augenblick verlieren mochte, eine solche weitereEntwickelung hätte fruchtbare Keime für die Zukunft in den Bo-den gelegt.
Aber sie fand nicht statt und das Recht der Freizügigkeit gingdem Bauern dennoch verloren, ohne daß ihm irgend ein Ersatz dafürgeworden wäre. Die erste Veranlassung es zu beschränken, gab dieschmachvolle und drückende Herrschaft der Mongolen, der Rußlandauf Jahrhunderte verfiel. Das Kopfgeld, welches für den Chan dergoldenen Horde, den anerkannten mahomedanischen Oberherrn Ruß-lands und seiner Großfürsten, erhoben wurde, war es unstreitig, wasMaaßregeln der Beschränkung nothwendig zu machen schien.
Ein Satz in dem Gesetzbuch Johann's III. giebt Aufschluß dar-über, wie das Gewohnheitsrecht sich in dieser Beziehung unter demEinfluß der mongolischen Forderungen gestaltet hatte. Die Wortedes Gesetzes belehren uns darüber um so bestimmter, da die Absichtder genannten Sammlung nicht dahin geht, Neues einzuführen, davielmehr nur das Bestehende festgestellt'werden soll.
Die Bauern — so lautet das Gesetz — können nur währendder Zeit um St. Georgentag, acht Tage vor und acht Tage nachdem Fest von einem Dorf zu einem anderen übersiedeln und Herrenwechseln. Ein jeder, der auswandert, muß im flachen Lande einenRubel, im Waldlande hundert Dengas für das Haus entrichten, daser verläßt.
Diese Verfügungen lassen sich nur auf Eine Weise erklären; siekönnen nur den Sinn haben, daß der Grundherr und die Gemeindein Beziehung auf das Kopfgeld der Auswandernden selbst für denFall sichergestellt werden sollen, daß die verlassene Hütte leer bleibt.Das Recht der Freizügigkeit war aber so zu dem sehr beschränktenRecht, sich loszukaufen, zusammengeschmolzen.
Ein Jahrhundert später wurde es ganz aufgehoben durch BorisGodunow, der den Adel gewinnen wollte, weil er nach der Kronestrebte, die er auch vorübergehend gewann. Peter der Großebrauchte Geld und Soldaten; er fand es am kürzesten und bequem-sten, was er bedurfte von den Grundherren zu verlangen, und damitdiesen kein Vorwand bliebe, sich den Forderungen zu entziehen und