Band 
Erster Band.
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Z12 Leibeigenschaft und Freilassung der Bauern in Rußland.

ziehen, so mußte er nicht allein diesem Herrn sechs Monate vorherkündigen, sondern auch eine eigens mit Regelung dieser Angelegen-heiten beauftragte Kreiscommission zu rechter Zeit benachrichtigen.Er mußte der Commission die Gründe vorlegen, die ihn bestimmten,seinen Hof, sein Dorf zu verlassen. Die Commission, aus den ade-ligen Grundherren des Kreises, lanter Nachbarn und guten Freunden,bestehend, untersuchte und erwog dann seine Gründe. Waren sie nachdem Urtheil der Herren nicht genügend, so wurde dem Bauern dieAuswanderung untersagt; es wurde ihm befohlen, in seinem Dorfzu bleiben und seine Pflichten gegen den Grundherrn nach wie vorzu erfüllen — und er stand an den Grenzen seiner Freiheit!-

Wenden wir uns nun zu den allgemeinen Grundsätzen,die, kaiserlichen Befehlen gemäß, bei der Freilassung derBauern in Rußland maaßgebend sein sollen, so glauben wirallerdings wahrzunehmen, daß bis auf einen gewissen Grad erkanntworden ist, welche Elemente der dortigen Einrichtungen in den Ost-seeprovinzen, und mehr noch in Polen, vorzugsweise beigetragen haben,die schlimmsten Ergebnisse zu Tage zu fördern. Es zeigt sich unver-kennbar ein gewisses Streben, ähnlichen Erscheinungen im eigentlichenRußland vorzubeugen und Alles besser einzuleiten. Daneben abertritt leider in den ersten Entwürfen, welche die kaiserlichen Erlassebringen, nicht weniger bestimmt hervor, daß man, besangen in einereigenthümlichen, unklaren Vorliebe für angeblich urslawische Institu-tionen, die communistische Benutzung der bäuerlichen Feldfluren nichtfür ein Uebel hält, und sich keineswegs entschieden die Ausgabe ge-stellt hat, sie zu beseitigen. — Außerdem aber verrathen diese Ent-würfe auch noch eine gewisse unklare Aengstlichkeit, die aus den Be-sorgnissen der Grundherren, aus der zartesten Rücksicht für derenInteressen hervorgegangen scheint; aus der Unmöglichkeit, die Folgender Maaßregeln, an die man sich gleichwohl wagen möchte, auch nurannähernd zu berechnen; aus der bänglichen Scheu vor neuen poli-tischen und gesellschaftlichen Zuständen und einer wirklich entfesseltenMacht des Volkslebens.

So ist denn das Uebel nirgends an der Wurzel gefaßt, und esist, wie man leider gestehen muß, kaum möglich, auf dem eingeschla-genen Wege Gutes zu erwarten.

Zuerst und vor allen Dingen verfügen die kaiserlichen Erlasse,