Band 
Zweiter Band.
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zur Revolution lind zur Fusion. (1856.)

Seiten des Hofs behauptet worden, die Mehrzahl der Stimmen habesich allerdings für die Einzeichnnng ausgesprochen, aber ohne daßman je die Namen der für und wider stimmenden, oder auch nurbestimmte Zahlen bekannt gemacht hätte.

Hier, während der Einzeichnnng, trat nun der Herzog von Orleansvor, angetrieben von seinen elenden Rathgebern und einer Partei, dieihn benutzte so lange es ging. Ganz gegen alles Herkommen, dasnur dem zu reden gestattete, den der König dazu aufforderte, fragteer den König, ob dies eine Kissensitznng sei? — Anstatt ihm Still-schweigen zu gebieten, antwortete Ludwig XVI. „nein! es ist einekönigliche Sitzung" — und der Herzog erklärte darauf die Einzeich-nnng für gesetzwidrig; er bitte, zur Entschuldigung der Personen, vondenen man glauben könnte, daß sie daran Theil genommen hätten,die Worte beizufügen: „Auf ausdrücklichen königlichen Befehl wie beieiner Kissensitzung." Der König zeigte, wie vollkommen unmündiger in allen Vorkommnissen des wirklichen Lebens sei; er brachte esnur zu der ganz inhaltlosen Redensart: „Die Einzeichnnng ist recht-mäßig, weil ich vorher den Rath der Mitglieder gehört habe!" —und offenbar jagten ihn die unerwartete Insolenz seines Vetters, unddie Bewegung, die sie in der Versammlung hervorrief, förmlich indie Flucht, denn er erhob sich und ging, noch ehe die Verordnungdie Rechte der Protestanten betreffend, verlesen war —: er vergaßsogar in seiner Verwirrung die Sitzung aufzuheben, indem er sichentfernte.

Sie wurde auch nach seiner Entfernung fortgesetzt, man ergingsich in heftigen Reden und am Ende begnügte sich das Parlamentnicht damit gegen das Geschehene zu protestiren; es faßte vielmehreinstimmig den förmlichen Beschluß: „da in der königlichen Sitzungdie Stimmen nicht gehörig unterschieden und gezählt worden sind,ist Alles was darin vorgefallen ungesetzlich, und das Parlamenterklärt, daß es an der Einzeichnnng des Anleiheedicts in seine Registerkeinen Theil hat."

Die Unmöglichkeit mit dem Parlament weiter zu regieren, oderso lange dieser Gerichtshof bestand und nicht durch eine höhere, stän-dische Autorität überboten war, zu irgend einer Veranstaltung zugelangen, welche das Leben des Staats sichern konnte, lag nun wohlklar zu Tage. Dennoch versuchte man durchzudrängen und nahm zu