Band 
Zweiter Band.
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Der französische Adel in seinem Verhältniß

Mitteln seine Zuflucht, die man wohl kindisch nennen könnte, diewenigstens immer denselben Mangel an Verständniß für die Bewe-gungen der Zeit verrathen. Prinzen waren eben, besonders seit denTagen Ludwig's XIV., meist in dem Wahn erzogen, daß ihr Lächelnan sich beglücke, daß ihr Mißfallen ebenso an sich, und ganz abgesehenvon den realen Folgen, die es etwa haben kann, als das größte,vernichtende Unglück empfunden werde; und sie glaubten nur allzuoftden Zauber, den sie übten, nicht an ihre Macht sondern an ihrePerson, an die angeborne Würde geknüpft. Sie gefielen sich nichtselten in der Vorstellung, ihr wohlwollendes Lächeln zu gewinnensei naturgemäß das höchste Lebensziel eines jeden — und der Aus-druck ihres gefürchteten Mißfallens könne daher an sich eine gänzlicheUmkehr bewirken. Ludwig XIV. und selbst seine Zeitgenossen hattenein gewisses Recht das zu glauben. Die Zeiten hatten sich freilichseither geändert; sie waren bewegter und ernster geworden; doch Hof-leute, von früher Jugend an darauf abgerichtet, theils nach kleinenGunstbezeugungen zu haschen, theils ihren Vortheil zu ersehn, indemsie mit Eifer auf die Ansichten eingehn, die höchsten Orts herrschen,nährten diese Vorstellungen jetzt wie früher. Sehr oft zeigen sichFürsten von schwachem Charakter am entschiedensten von ihnen be-herrscht — denn allerdings gehört eine gewaltige Macht des Geistesund Charakters dazu, durch alle Wolken und Nebel eines künstlichen,conventionellen Daseins, von denen ein Hof umfangen ist, hindurch,die wirkliche Natur menschlicher Zustände in ihrer ernsten Einfachheitzu erkennen. Wen dürfte es Wunder nehmen, daß man in Versailles1787 im Geist solcher Vorstellungen handelte, da dergleichen nachallen Erfahrungen der letzten siebzig Jahre auch jetzt noch gelegentlichvorkömmt.

Ludwig XVI. ließ sich am Tage nach der Sitzung die Protocolledes Parlaments bringen, und in seiner Gegenwart alles ausstreichenwas verhandelt worden war, nachdem er den Saal verlassen hatte.Der Herzog von Orleans wurde aus sein Schloß in Villers Cotteretsverwiesen, zwei Parlamentsräthe, Sabatier de Cabre und Freteauwillkürlich verhaftet und in die Staatsgesängnisse nach Mont St. Michelund Doullens gebracht. Am 21. November mußte dann das Parla-ment vor dem Monarchen erscheinen, der ihm, ganz im Sinn der vonLamoignon entwickelten Theorie, eine Strafrede hielt. Ludwig XVI.