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Zweiter Band.
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Der französische Adel in seinem Verhältniß

die nun wieder auf anderen Bahnen ihr Heil suchte, entschuldigte die ^Verhaftung jener zwölf Herren. Sie wurden frei gelassen und in derHeimat als Helden und Märtyrer empfangen.

Damit man sich aber nicht täusche über den Geist der bretoni-schen Ritterschaft, nicht freisinnige Ansichten im Geist der neuerenZeit vermuthe, wo man so weit davon entfernt war, müssen wir gleichhier erwähnen, welche Wendung die Berathungen der Bretagner Ständenahmen, als diese sich eigenmächtiger Weise im December desselbenJahres vereinigt hatten.

In der Provinz waren noch in einzelnen Einrichtungen Resteihrer sonstigen Selbständigkeit stehen geblieben. Außer den Abgaben,die sie der Krone zollte, hatte sie noch ihre besonderen Finanzen.Mancherlei Anstalten wurden auf Kosten der Provinz unterhalten ^und die Gelder dazu hauptsächlich vermöge einer „Fouage" genannten !Steuer aufgebracht, die seit 1641 ausschließlich und wie selbst Ber- jtrand de Moleville gestehen muß, vollkommen ungerechter Weise von ^allen bürgerlichen und bäuerlichen Fenerstellen erhoben wurde. Der ^Adel hatte sich selbst sowie die Geistlichkeit davon frei gesprochen.Dagegen verfügte der Adel, dem gegen die einzige Stimme des drit-ten Standes, auf den Landtagen zwei Stimmen zu Gebote standen ^— nämlich seine eigene und die der Geistlichkeit — sehr willkürlichüber die Verwendung dieser Gelder zu denen er nichts beitrug.Im Ganzen betrug die Steuer über sieben Millionen Livres; sielastete also schwer genug auf den Städten und Bauerschasten einereinzigen Provinz.

Schon ein Jahr vorher (1787) hatte der dritte Stand die Auf-hebung dieser Steuer verlangt — natürlich vergebens. Er wieder-holte jetzt seine Forderung und fügte noch die zweite hinzu, daß ihmalle seit 1641 erhobenen Summen nebst deren Zinsen zurückgezahltwerden sollten — was vollkommen unmöglich war, wie sich verstehtund eben nur die leidenschaftliche Gereiztheit des Standes ausspricht,der außerdem seinen Abgeordneten die bestimmte Weisung gab, ankeiner anderen Verhandlung Theil zu nehmen, so lange nicht dieseAngelegenheit seinen Wünschen gemäß erledigt sei. Der Adel be-schloß dagegen, daß zuerst alle anderen Geschäfte abzumachen seienund erst nachher von jener verhaßten Auslage die Rede sein dürfe.Gefaßt darauf Gewalt abzuwehren, oder feinen Willen mit Gewalt