zur Revolution und zur Fusion. (1856.)
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großmüthig vor indem man dem dritten Stande einiges gewährenwollte. Mit seinen, wie man meinte, zu weitgehenden Forderungensollte er freilich abgewiesen werden. Die Macht die nöthig war sich nachbeiden Seiten hin in dieser Stellung zu behaupten, glaubte der Pro-vinzialadel noch immer in sich selbst zu finden, und zweifelte nicht daran.
In Beziehung auf die Finanznoth des Reichs hielten sich die<mbisr8 des Adels durchaus auf dem Standpunkt welchen die beidenVersammlungen der Notablen eingenommen hatten —: der Adel er-klärte sich in allgemeinen Ausdrücken bereit seinen Steuervorrechtenzu entsagen, aber ohne irgend eine bestimmte Verpflichtung zu über-nehmen, ohne etwa der verhaßten Subvention territoriale zu gedenken.
Noch weniger brachte er eine Veränderung in Beziehung aus diehörigen, mit grnndherrlichen Abgaben belasteten Ländereien znrSprache. Während der dritte Stand die Aufhebung des Lehnrechtsund Lehnwesens, des t'raue-tisf, der inain-inorts und überhaupt allerSpuren der Leibeigenschaft unbedingt forderte, die Geistlichkeit solcheVeränderungen wenigstens sehr wünschenswerth nannte, erwähnteder Adel der ganzen Reihe von Fragen um die es sich hier handelte,mit keinem Wort. Nur die Jagd auf fremdem Grund und Boden,die ihm wahrscheinlich selbst als das zumeist anfechtbare seiner Vor-rechte erschien, behielt er sich ausdrücklich vor. Die Jagd sollte Eigen-thum des Lehnsherrn der bäuerlichen Güter bleiben, und sogar nie-mand andres als die Lehnsherren Jagdflinten besitzen dürfen.
Daneben aber verlangte der Adel die /Vickos, die Hülfsgelder,welche einzelne Provinzen aus ihren besonderen Mitteln der Kronezu zahlen pflegten, sollten abgeschafft werden, eben so das Tabacks-monopol und die sehr wichtige Salzsteuer. Der Reinertrag dieserSteuern sollte durch „andere Abgaben" ersetzt werden, die nicht näherbezeichnet wurden. Der Adel verlangte dann aber auch Aufhebungaller Zölle im Innern, der Abgaben von Getratde, Leder, Eisen, Oel,Seife und Papier, sowie mancher bei gerichtlichen Verhandlungen zuentrichtenden Gebühren, ohne daß auch nur von einem solchen unbe-stimmt gedachten Ersatz die Rede gewesen wäre.
Die genannten Steuern bildeten säst zwei Fünftheile der Staats-einnahme. Zwei Fünftheile der Abgaben wünschte man abgeschafftin einem Reiche, dessen Einnahmen die Ausgaben überhaupt nuretwa zu zwei Dritttheilen deckten! —