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Der französische Adel in seinem Verhältniß
durch die Macht die er heraufbeschworen hatte, in seiner Angst zwischendem Verlangen, die Gunst der öffentlichen Meinung nicht zu verlieren,und der Furcht es mit dem Hof und hohen Adel ganz zu verderben,in Verlegenheiten gerathen in denen ihm nicht mehr Festigkeit genugblieb, irgend eine bestimmte Richtung folgerichtig inne zu halten.Nachdem er die trostlose Lage des öffentlichen Schatzes umständlichdargestellt, ging er seltsamer Weise den Reichsständen gegenüber ausden mühseligen Beweis über daß die von ihm selbst berufenen Reichs-stände vollkommen überflüssig seien, indem er die Mittel auszählte,durch welche der König angeblich der Noth aus eigene Hand undohne diese Versammlung hätte abhelfen können das, nach Allemwas man in den letzten Jahren erlebt hatte! — Alle tiefer gehendenFragen berührte er kaum, und während er unbedingten Gehorsamfür die Befehle des Königs verlangte, während er, der die doppelteVertretung des dritten Standes wesentlich veranlaßt hatte, nun wiederdie Vorrechte des Adels als im Recht begründet darzustellen suchte,empfahl er doch zugleich den beiden ersten Ständen Nachgiebigkeitin Beziehung auf die Art der Abstimmung. Freilich fügte er gleichwieder hinzu die Abstimmung nach Ständen habe allerdings auchihr Gutes.
Es handelt sich hier nicht um die gesammte Geschichte der Re-volution, unsere Ausgabe kann daher nicht sein alle vielfach besprochenenEreignisse jener tief bewegten Zeit noch einmal zu erzählen; wirhaben nur die Umstände hervorzuheben in denen sich das Verhältnißdes Adels zu der Revolution offenbart.
Eben deshalb aber müssen wir etwas bei dem ersten Streit ver-weilen, der sich gleich am Tage nach der Eröffnungsfeierlichkeit umdie Prüfung der Vollmachten erhob. Der dritte Stand, der den zugemeinschaftlichen Feierlichkeiten eingerichteten Saal auch für seineSitzungen inne hatte, verlangte bekanntlich die Vollmachten aller Ab-geordneten der drei Stände sollten in gemeinschaftlicher Sitzung ge-prüft werden, und lud dem zu Folge Adel und Geistlichkeit zu ge-meinschaftlicher Sitzung ein. Als Grund wurde später nachträglichangeführt: jeder Abgeordnete gehöre der ganzen Nation an, und eineVersammlung die sich vereint über das Beste des Volks berathensolle, müsse auch von der Gültigkeit der Wahl und der Vollmachteines jeden ihrer Mitglieder in ihrer Gesammtheit überzeugt sein: