Band 
Zweiter Band.
Seite
115
JPEG-Download
 

zur Revolution und zur Fusion. (1866.)

115

gener aufrührerischer Unterthanen sei, sich genöthigt sehen, die Ver-fassung anzunehmen, so protestirten die Prinzen zum Voraus gegendiese und gegen alle Befehle, die der König aus seiner Gefangen-schaft erlassen könnte.

Der Wiener Hof war nicht sehr erbaut von dieser öffentlichenErklärung und fand sie namentlich in einem hohen Grade unzeitig.Was den Inhalt der neuen Verfassung anbetrifft, ließe sich bemerken,daß sie eigentlich nur mit den oubiors des Adels und der Geistlich-keit im Widerspruch stand, und auch mit diesen im Grunde nur inBeziehung auf die Vorrechte dieser beiden Stände.

Die Prinzen sollten noch mehr Gelegenheit finden, sich in ebenso thörichter Weise zu äußern. Die Verfassung war endlich vollendet;Ludwig XVI. hatte sie beschworen. Die usssmbles loA'isIrckivo, dieder Nationalversammlung gefolgt war, erließ, als sie sah, wie diePrinzen und ihr Anhang sich am Rhein zu einem Kriegszug gegenFrankreich rüsteten, strenge Gesetze gegen die Ausgewanderten, dienicht bis zum Ablauf des Jahres friedlich in ihr Heimatland zurück-kehrten. Der König zögerte sie zu bestätigen, schrieb aber Abmah-nungsbriefe an seine Brüder, die er von Neuem aufforderte heimzu-kehren. Die Höfe von Oesterreich und Preußen empfingen die An-zeige, daß Ludwig XVI. die Verfassung angenommen habe, ohne sicheine Bemerkung zu erlauben, und als die Prinzen in Wien überNichterfüllung der Pillnitzer Versprechungen klagten, wurden sie be-deutet, daß „diese Versprechungen unter Voraussetzungen gemachtseien, die seit Annahme der Verfassung durch den König nicht mehrStatt fänden." — Die Prinzen dagegen, Provence und Artois, ver-sicherten in ihrer Antwort abermals, sie wüßten sehr wohl daß Lud-wig XVI. in jenen Abmahnungsschreiben nicht seine wirkliche Ge-sinnung ausspreche; sie mißbilligten die Annahme der Verfassungund bestricken geradezu das Recht des Königs sie anzunehmen.Frankreich, erklärten sie, sei allerdings im Besitz des Königs, abernicht als dessen freies Eigenthum; das Königreich sei vielmehrein Viäsi ooilliuissum, folglich sei der König seinen Nach-folgern Rechenschaft schuldig, und verpflichtet es ihnen sozu hinterlassen, wie er es von seinen Vorfahren empfangenhabe. Sie selbst wollten Alles aufbieten, um den Thron neu zubefestigen, damit Ludwig und seine Nachfolger ihn wieder mit der-

8 '