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Unsere Verfassung im Sinn der extremen
Verhältnisse in Deutschland dadurch modificirt wurde, daß die deut-schen Könige auch die römische Kaiserkrone trugen, an welche sichallerdings die Vorstellung eines Reichs, ja einer Oberherrschaft über !die gesammte Christenheit knüpfte; dadurch, daß dies Reich sich nachdem Ausstcrben der Karolinger zunächst zu einem Mittelding von lerblichem und Wahlreich gestaltete, und dann unter dem wohlberech-ueten Einfluß der Päbste mehr und mehr den Charakter eines Wahl-reichs annahm — und wie dann doch die Zeit auch diese wider-strebenden Verhältnisse in ihrem Sinn zu beugen und aufzufassenwußte. Daß die wehrhaften Stände Deutschlands die Interessen, diejenseits der Alpen verfochten werden sollten, als rein persönliche ihrerKönige betrachteten, lag in der That nahe genug. — Doch wie ge-sagt, weder der Raum, noch der Zweck dieser Blätter gestattet hierauf diesen weitgreiseuden Gegenstand einzugehen.
In den kleineren Kreisen, den halb oder fast ganz souverainenHerzogthümern und Grafschaften, den Staaten im Staat, die sichbildeten, traten dieselben Ansichten noch ungezwungener als in derNatur der Verhältnisse gegeben hervor, und riefen dieselben Erschei-nungen in das Leben.
Da das Dasein eines Staats im eigentlichen Sinn des Wortsnicht anerkannt war, da dieser Begriff fehlte, konnte es auch Inter-essen des Staats, in dem Sinn, den wir, Söhne einer anderen welt-geschichtlichen Periode, mit. diesem Wort verbinden, in Wahrheit garnicht geben. Es gab an höchster Stelle eigentlich nur persönlicheund dynastische Interessen des Landesherrn, mochten diese nun aufGlanz und Ruhm in ritterlichen Thaten gerichtet sein, aus Eroberungund Länder-Erwerb, auf den Kampf um ein bestrittenes Erbe undzweifelhafte Ansprüche, auf Erweiterung der Macht nach Außen —oder nach Innen gewendet, darauf, die Herrschaft über die Mächte,welche diesen Zwecken dienen sollten, fester und sicherer zu begründen.
Ueberall war das reisige Gefolge das Werkzeug, vermöge dessender Landesherr seine Macht und Stellung behauptete, seine Zweckeverfolgte. Es war jetzt in eine ansäßige, mit Ritterlehen undhörigen Hintersassen ausgestattete Dienst- und Lehenmannschast um-gewandelt, eine landsäßige Ritterschaft geworden — immer aber demLandesherrn persönlich, nicht einem Staat, einem Gemeinwesen ver-pflichtet.