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Unsere Berfassung im Sinn der extremen
Herren vertraten kein umfassender gedachtes Gemeinwesen, keinenStaat, keine Nation — sie vertraten lediglich sich selbst.
Dieser beständigen Abwehr lag das weitergehende, positive Stre-ben, die landesherrliche Macht mehr und mehr zu beschränken, sichselbst immer unabhängiger hinzustellen, so nahe, daß in der Thatbeides stets verbunden erscheint, und wir sehen die Ritterschaft allerLänder sogar fortwährend bemüht, ihr ursprüngliches Verhältniß zuihrem Oberhaupt geradezu umzukehren. War sie ursprünglich dasWerkzeug gewesen, vermöge dessen der Landesherr eroberte, sich be-hauptete und herrschte, so strebte sie, nun selbst zu einer herrschendenGenossenschaft zu werden, den Fürsten aber zu einem Werkzeug fürihre Zwecke zu machen.
Auch die Art und Weise in der sie dann die eigentlich höchsteMacht, ganz im Geist der Zeit, zu üben und zu nützen bemüht war,ist eigenthümlich und unterscheidet die Lehens-Aristokratie sehr wesent-lich von jeder anderen, welche die Geschichte kennt. Sie wollte nichtan der Spitze des Staats stehen, um diesen als Ganzes allgemeinerenZwecken gemäß zu leiten, zu Glanz und Macht zu erheben — viel-mehr war es jedem einzelnen Mitglied der Genossenschaft wesentlich >nur um persönliche Ungebuudenheit zu thun, nur um die Machtvoll- ^kommenheit, die jeder für sich daheim aus seinem Rittersitz und in ;seinem kleinen Machtgebiet übte. ^
Da eine willkürlich abgegrenzte Standesgesinnung an die Stelledes Gemeiusinns getreten war, da, wie schon gesagt, der Begriff desStaates fehlte, wollte man eine wirklich herrschende und regierendeCentralgewalt auch dann nicht, wenn man sie selbst als Genossenschaftüben konnte. Das Streben ging unter jeder Bedingung dahin, diehöchste Machtvollkommenheit, die Souverainität, zu zersplittern, sichBruchstücke, Splitter derselben, Rechte der Landeshoheit anzueignen, ^um sie, jeder für sich insbesondere, in seinem eigenen Machtgebietauszuüben und dort persönlichen Zwecken dienstbar zu machen. DieMacht, welche die Genossenschaft als solche erlangte, war ihr nur einMittel Vorrechte dieser Art für den Einzelnen in seinem besonderenKreise zu gewinnen. Die Centralgewalt sollte den Rittern und Herreneigentlich nur dazu dienen, jede neue Usurpation nach unten wie nachoben, gegen die Untersassen zumal, im Namen einer angeblichen höchstenAutorität, durch Brief und Siegel zu „historischem Recht" zu stempeln.