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Zweiter Band.
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Unsere Berfassung im Sinn der extremen

werden kann, verliert die höchste Gewalt ihre Würde, und im ge-kränkten Unterthan wird die Anhänglichkeit an den Staat geschwächt.Nur der König sei Herr, insoweit diese Benennung die Polizei-gewalt bezeichnet, und sein Recht übe nur der aus, dem er es jedesmalüberträgt." Und dann wieder:

„Derjenige der Recht sprechen soll, hänge nur von der höchstenGewalt ab."

Dagegen lausen da, wo ständische Institutionen in einer gewissenVollendung bestehen, gesetzgebende, ausübende und richterliche Gewaltgar vielfach ineinander — oft in recht seltsamer Weise — so daß sieden Begünstigten nicht selten zum Richter in eigener Sache machen —und die ausübende und richterliche Gewalt liegen hier durchaus nichtausschließlich in den Händen der Krone. Das ist in diesem Systemkeineswegs Grundsatz.

Auch sehen wir bei uns in Preußen gerade diejenige Partei, dieso gern wiederholt, „regieren muß die Regierung allein", und dienebenher entschieden ständische Institutionen anstatt der parlamen-tarischen verlangt, in sehr natürlichem, folgerichtigem Zusammenhangmit dieser Forderung, unablässig und mit großem Eifer bemüht, sichTheile der ausübenden Regierungsgewalt anzueignen. Ihr Strebenscheint sogar mitunter auf eiuen Löwenantheil gerichtet. Wir hörenvielfach von einer „natürlichen Obrigkeit der Landgemeinden" sprechen,als welche nicht der höchste Landesherr gelten soll; wir müssen vielvon „kleinen Herren" und deren geschichtlichem, wo nicht göttlichemRecht vernehmen. - Um die Sache zweifelnden Gemüthern in einemneuen, idealen Licht zu zeigen, ist sie dann gelegentlich auch wiederumgekehrt, und uns sehr beweglich ausgemalt worden, daß die Mit-glieder der alten, angestammten Ritterschaft die angeerbte „Pflicht"haben, das Land zu regieren — jeder in seinem Dorf nämlich —:das preußische Volk dagegen hat das unantastbare, unveräußerliche„Recht" gerade so, in dieser das Ganze zerstückelnden Weise, undgerade von den „kleinen Herren" regiert zu werden, zumal in allenFällen, wo diese als Richter in eigener Sache auftreten. Dies heilige„Recht" kann keine verallgemeinernde Theorie, keine liberalisirendeSchwindelei dem Volke rauben.

Wie man erwarten mußte, lag den Mitgliedern dieser Parteigar sehr nicht nur daran, daß sie die Polizei-Gewalt in den Land-