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Unsere Verfassung rc. (1858.)
Herbst bereits ein neues Wahlgesetz vollständig ausgearbeitet, zurVorlage bereit lag; und daß darin streng nach Ständen gegliederteWahlen angeordnet und in die Hände der Kreisstände gelegt wurden,so daß wir eine fast ausschließlich aus gesinnungstüchtigen Mit-gliedern der Ritterschaft zusammengesetzte Landesvertretung erhaltenhätten. Warum dieser Entwurf einstweilen zurückgelegt wurde, weß-halb man ihn in den Tiefen des Portefeuilles ruhig günstigerenConjunctnren entgegen schlummern läßt, das sagt sich auch wohlein jeder.
Aber natürlich bleibt ein solches Wahlgesetz, wie früher der lautenWünsche, so jetzt der stillen Sehnsucht Gegenstand.
Die extremen Parteien verlangen also in der That für jetzt nurMittel, die ihnen dienen sollen, ihren eigentlichen Zweck zu erreichen.Den Zweck aber nennen sie nicht bei Namen; sie schweigen über seineNatur und Bedeutung.
Sie verlangen Waffen, sagen uns aber nicht, wozu die Waffenihnen dienen sollen, wenn sie dieselben erst haben; was sie damiterkämpfen, welche Gestalt und welchen Inhalt sie dann, mit Hülsedieser Werkzeuge, unserem öffentlichen Leben zu geben gedenken.
Dies Schweigen ist bedeutsam und würde fortgesetzt allein schonhinreichen, zu ernstem Nachdenken aufzufordern.
Die nächste Pflicht und Aufgabe der Wühler ist, sich Rechenschaftdavon zu geben, was die extremen Parteien wirklich meinen, wennauch sie die Verfassung anrufen.
Eine Hauptaufgabe der nächsten Landesvertretung aber muß essein, die Unabhängigkeit — die Wahrheit — die Echtheit der Wahlenfür die Zukunft sicher zu stellen — und damit Wahrheit in unserenöffentlichen Zuständen zu begründen.