Band 
Zweiter Band.
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Frankreich, Oesterreich und der Kricc, in Italien, (1859,) 223

Die Gelegenheit war versäumt! — und damit ist die SacheHeinrich's V., soweit menschliche Berechnung reicht, für immer verloren.In der That, die Legitimisten selbst haben sie vollständig aufgegeben

— und ihr dennoch fortgesetztes geheimnißvolles Thun und Treibenhat in Wahrheit gar keinen irgend ernsthaft zu nehmenden Inhaltmehr. Sie haben die Sache ausgegeben, weil sie, besonders seitdieser versäumten Gelegenheit, dem Haupt ihrer Partei nicht dieEigenschaften zutrauen, die unbedingt erforderlich wären. Es ist nichteben schwer einzusehn, daß etwas mehr Kühnheit nöthig ist und einegrößere Entschlossenheit, mehr zuversichtliche Freude am Wagniß, umeine Krone zu gewinnen, oder auch nur zu behaupten, wenn man siehätte. Das sagen sich die Legitimisten denn auch, und halten jedeweitere Anstrengung für vergeblich.

Ein anderer Grund, den Erfolg ihrer Sache nicht mehr mitErnst und Nachdruck auch nur zu wollen, liegt dann für die Legitimistendarin, daß der Gras von Chambord keine Kinder hat. Sich fürihn erheben, sagen sie unumwunden: das hieße den Bürgerkriegherauf beschwören ohne Zweck. Die Krone käme nach seinem Todeauf die legitimste Weise von der Welt nothwendig an die Orleans

— und das soll und darf nicht sein! Die Orleans find den Legiti-misten als Vertreter des liberalen Prinzips bei Weitem verhaßterals die Napoleoniden; sie find nach der Redeweise des FauxbourgSt. Germain „Jakobiner" und man will nichts von ihnen wissen.Selbst die Ansprüche Heinrich's V. läßt man auf sich beruhen, wennes kein anderes Mittel giebt die Orleans vom Throne auszuschließen.

Wie! könnte hier vielleicht mancher redlich gläubige Leser aus-rufen. Nach ihren eigenen Grundsätzen müssen ja die Legitimistensich stets und unter allen Umständen unbedingt mit aufopfernderHingebung dem Dienst ihres Königs und der höchsten Gebote göttlicherWeltordnung weihen. Geht der Anspruch auf die Krone des heiligenLudwig in legitimer Weise aus den ältesten des Hauses Orleans über,dann ist auch dessen Recht nach den Lehren der Partei ein ganz un-bedingtes, um das sich nicht handeln und markten läßt. Die auf-opfernde Hingebung, die ritterliche Treue, alle diese legitimistischenHerrlichkeiten müssen dann ohne Rückhalt auf ihn übertragen werden,und keine Rücksicht kann der Pflicht entheben, sein heiliges Rechtaus das Aeußerste zu verfechten!