Fninkreich, Oesterreich und der Krieg in IUilien. (1.859.) ->74
verficht auf unbedingten Gehorsam, treue Ergebenheit fürjeden Zweck der Regierung rechnen." Die österreichische Armee,meint Langeuau, fei die Hauptstütze der „legitimen Interessen" inEuropa, da das entfernte Rußland nicht leicht zahlreiche Heere zurBekämpfung der Revolution an den Rhein bringen könne, Preußenaber nur unter der Bedingung Bedeutendes leisten könne, daß esdaheim ganz Herr der Stimmung im Lande sei. Noch wichtiger seidie Rolle der österreichischen Armee im Innern des Reichs, eben weilsie allein die Einheit der Monarchie darstelle; ihr Verhältniß zumLande sei mit dem keines anderen Heeres zu vergleichen; ihre Auf-gabe im Innern lasse sich in kurzen, inhaltsschweren Worten be-zeichnen: „Die österreichische Armee kaun und soll allein die dreiheterogenen Elemente zusammenhalten, aus welchen die Monarchiezusammengesetzt ist; d. h. sie soll in Italien und Galizien durch ihreExistenz jeden Gedanken an das Gelingen einer Empörung, und durchihre Waffen jeden möglichen Aufruhr im ersten Keime unterdrücken.Sie soll in Ungarn und Siebenbürgen, wenn es einst Noth thunmöchte, dem Willen der Regierung Achtung verschaffen. Sie sollendlich für alle Theile der Monarchie, nur immer den Gesammtzweckvor Augen habend, überall den Gesetzen Gehorsam, dem monarchischenPrincip aber die Oberhand verschaffen, und, man möge mir die Mei-nung gestatten, daß selbst in den deutschen Provinzen für dieentgegengesetzten Grundsätze kein schwächerer Damm zulässigsein dürste."
Gewiß ist ein Staat, dessen Zustand uns von den bedeutendstenGeneralen seiner eigenen Armee in solcher Weise geschildert wird,eine eigenthümliche und ziemlich anomale Schöpfung zu nennen,gewiß ist sie nichts weniger als ein naturgemäßer, gesunder Or-ganismus. Das Heer aber betreffend, so hat sich dasselbe, wer wolltees nicht anerkennen, unter sehr schwierigen Bedingungen in sehrehrenwerther Weise als zuverlässig erwiesen; wenn aber GeneralLangen au etwa meinte, daß sich in dieser Armee gar keine Un-zufriedenheit regte, so war das ein Irrthum. Lange vor 1848 circu-lirte ein kleines handschriftliches Werkchen, genannt „das RieblingerReglement", das, wenn wir nicht irren, schon aus den Zeiten un-mittelbar nach dem Kriege von 1809 herrührte, durch gelegentlicheZusätze erweitert, von einer Generation Osficiere auf die andere über-
v. Bernhard!, venn. Schriften. Ll.