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Zweiter Band.
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268 Frankreich, Oesterreich und der Krieg in Italien. (1859.)

lichen Wunsches möglich machten. Dazu mußte auch Oesterreichseine Einwilligung geben, und dann konnte die Ruhe im Kirchen-staat doch nie gesichert scheinen, so lange sie es nicht auch imübrigen Italien war; und zwar in solcher Weise, daß die Staaten ^der Halbinsel auf ihrer eigenen Schwerkraft ruhen konnten, ohnedaß ihre Regierungen in gewaltsamer Weise durch eine aus-wärtige Macht aufrecht erhalten zu werden brauchten. Also auch ^

hier Reformen. So knüpfte sich wie von selbst eine lange Reihe !von Forderungen an den einfachen Wunsch Napoleon's III. §

Von Oesterreich wurde verlangt, es solle, um so wünschenswerthe iZustände möglich zu machen, den Sonderverträgen mit den einzelnenitalienischen Staaten entsagen, vermöge welcher es das Besatzungs- !recht in festen Plätzen außerhalb seiner eigenen Grenzen erhaltenhatte; das Recht, in diesen Staaten nach Gutdünken zu „inter-veniren," sobald ihm Ruhe und „Ordnung" und die „legitimen jInteressen" in den betreffenden Staaten gefährdet schienen; und end- jlich das Versprechen ihrer Regierungen, keinerlei bedenkliche Neue- !rungen einzuführen, dem sogenannten Zeitgeist, den Forderungen derBevölkerung keine „Concessionen" zu machen. Um diesen Preis hatte i

nämlich Oesterreich den kleinen Dynastien ihr Dasein in unge- i

schmälerten: Glanz zugesichert. i

Ein eigentliches Recht, diese Forderung zu stellen, hatte Napo- ileon III. allerdings in keiner Weise; aber sie ließ sich doch so dar-stellen, als ob sie mit dem berechtigten Wunsch Frankreichs seineTruppen aus Italien zurückzuziehen, in einem gewissen Zusammen-hang stehe.

Daß Oesterreich sie ablehnte, war natürlich; die Forderungkonnte, sobald sie in peremtorischer Weise gestellt wurde, als eineVerletzung seiner Souveränetätsrechte gedeutet.werden, als ein Atten-tat gegen seine Unabhängigkeit. Aber es lagen auch noch andereGründe vor, die Zumuthung zurückzuweisen; — sie lagen in derBedeutung, welche die angefochtenen Verträge für das in Oester-reich herrschende System hatten, und diese Gründe waren in denAugen des Wiener Hoss ohne Zweifel die eigentlich entscheidenden.

Das System nämlich, in welchem Oesterreichs Regierung ihr .Heil suchte, konnte schwerlich im Innern des Reichs auf die Längeausrecht erhalten werden, wenn in den angrenzenden Ländern —