225
als Laube und Mundt, war auch 1842 nicht ohne Weitereszu haben.
Er lehnte zunächst eine Unterwerfung ab, wie seine Ge-nossen sie gezeigt hatten. Denn man muß auf ihn die beiden Akten befindliche Erklärung aus der „Deutschen Allge-meinen Zeitung", 10. Juli 1842, zurückführen, in der es ineiner Frankfurter Korrespondenz heißt: ein Revers, wie erdurch die Zeitungen gehe, sei einem hier lebenden Schrift-steller nicht vorgelegt und von ihm nicht unterschrieben worden.
Schon einige Wochen vorher nämlich, Juni 1842 hatteder Telegraph für Deutschland Nr. 97' folgende Erklärunggebracht: „Die Leipziger Allgemeine Zeitung erhält ausBerlin die Nachricht geschrieben, daß das Verbot der Schriftendes Jungen Deutschlands (Heine, Gutzkow, Wienbarg, Mundtund Laube) aufgehoben wäre, nachdem diese Schriftsteller sichverpflichtet hätten, nie mehr etwas gegen die Kirche, dieStaatsverfassung und die Sittlichkeit zu schreiben. Von demRedakteur dieser Blätter (Gutzkow) wenigstens kann versichertwerden, daß ihm weder eine solche Zumuthung gemacht wor-den ist, noch daß er sich je zu einem derartigen formellenGelöbniß verstehen würde."
Einige Monate später aber wandte sich Gutzkow mit demfolgenden Schreiben an den Minister (4. Februar 1843):
„Seit einiger Zeit nimmt die preußische Censurverwaltungso sehr die Thätigkeit der Staatsbeamten und die Aufmerk-samkeit des Publikums in Anspruch, daß der Augenblick, michin einer persönlichen Angelegenheit an Ew. Excellenz zuwenden, wohl nicht unpassend gewählt scheinen möchte.
„Vor acht Jahren wurden meine Schriften, einbegriffenin die Gesammtkategorie eines Jungen Deutschland, gleichdenen der übrigen Betheiligten in den königlich preußischen
Geig er. Das Junge Deutschland. 15