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Das Junge Deutschland und die preussische Censur : nach ungedruckten archivalischen Quellen / von Ludwig Geiger
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risches Benehmen ausstellen, heißt nicht nur, eine weite, seit1835 streng durchgeführte loyale Entwicklung ignoriren, son-dern nach so viel Annäherungen an die bestehenden Verhält-nisse ihn in den Augen der blind und nach dem Schein ur-theilenden Menge, in den Augen hämisch ausdeutelnderGegner vollends verderben.

Mit Betrübniß sehe ich dem Bescheide entgegen, dernach dieser meiner Verweigerung des geforderten Reversesnicht ausbleiben kann, und bitte nur noch, mir die währendmeiner Reise etwa eintreffenden Mittheilungen gefälligst durchmeine Frau in Frankfurt zukommen zu lassen."

Trotz dieser Ablehnung des Reverses beantragten diedrei Censurminister (13. Juli) auf Grund der mündlichenund schriftlichen Erklärungen Gutzkow's, die in der Sache dasGeforderte zugaben, wenn sie auch die Form ablehnten, seineBefreiung von den bisher bestehenden drückenden Censur-bestimmungen. Die Befürchtungen Gutzkow's bestätigten sichalso nicht; ebensowenig erneuerte sich ein Widerspruch desKönigs. Dieser ging vielmehr nun auf den Vorschlag derMinister ein; und so erfolgte die Befreiung durch eine Ca-binetsordre vom 17. Juli 1843. Sie wurde aber nicht ver-öffentlicht, weil ein sehr seltsames Zwischenspiel eintrat. Am1. August nämlich theilte der Minister v. Arnim seinemKollegen Bülow mit, die Regierung des Kantons Zürichhabe entdeckt, daß Gutzkow sich der Theilnahme an kommu-nistischen Umtrieben verdächtig gemacht habe. In Folge dessenhielt Arnim die Cabinetsordre einstweilen zurück. Da aberdie Sache in der Presse schon berührt war, so wurde denOberpräsidenten mitgetheilt, die Cabinetsordre sei zwar er-lassen, aber aus den angegebenen Gründen noch nicht aus-geführt worden.