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nisten", („Telegraph" September 150 u. 153), worin erBluntschli beschuldigt, aus persönlichen Gründen „den Spek-takel vom Kommunismus" erfunden zu haben. Ein dritter,schon angekündigter Artikel erschien nicht, dafür aber imOktober (Nr. 172) ein Bries von A. Weilt über den-selben Stoff.
Während dessen schien es, als wenn sich die Gutzkow'scheAngelegenheit schlimmer gestalten wollte.
Auf Grund der vorhin erwähnten Gutachten erstattetenämlich der Minister Arnim dem König am 2. Oktober 1843einen schriftlichen Bericht, in dem er ausführte:
Die Rolle, die Gutzkow in der Kommunistensache gespielthabe, sei eine zweideutige. Er habe zwar nirgends eine un-umwundene Anhänglichkeitserklärung gegeben, aber die Artseiner Geständnisse zeige die Möglichkeit, daß er sich denAnschluß für spätere Zeit vorbehalte. Besonders bedenklichsei die in einem Briefe an Weitling vorkommende Stelle: „Ichbin für das kommunistische Prinzip." Er beantragte daher,daß der Cabinetsordre vom 17. Juli Anstand gegeben werde,und daß es hinsichtlich der Schriften Gutzkow's bei den dieser-halb bestehenden Ausnahmemaßregeln sein Bewenden behalte.
Dieser Antrag kam jedoch zu spät. Gutzkow muß inder Zwischenzeit die königliche Cabinetsordre erhalten haben.Er dankte dafür dem König am 16. Oktober, wie der Ge-heime Cabinetsrath Müller dem Minister Arnim mittheilte.In Folge dessen verfügte der König, da eine dem Betroffenenbekannt gewordene königliche Willensmeinung nicht zurück-genommen werden könnte, daß die Cabinetsordre vom 17. Juliin Kraft bestehen bleiben solle. Auf Grund dieser königlichen An-ordnung wurde von Bülow auf Anregung Arnim's am 18. De-zember ein Schreiben an den Bundesgesandten Hrn. v. Sydow