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Das Junge Deutschland und die preussische Censur : nach ungedruckten archivalischen Quellen / von Ludwig Geiger
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gerichtet mit dem Auftrage, Gutzkow vorzufordern und ihmvon der Sache, von der er auf unbekannten Wegen bereitsMittheilung erhalten haben müsse, wie sein Dankschreibenbeweise, officielle Kenntniß zu geben.

Am 23. Dezember erschien Gutzkow vor Sydow, wie auseinem von Gutzkow unterzeichneten Protokoll hervorgeht. Erempfing die Mittheilung, daß die das Junge Deutschlandbetreffenden Bestimmungen für ihn aufgehoben seien,daß dasfrühere Verfahren jedoch aufs neue und dann für immer ein-treten würde, wenn er in diejenige Richtung zurückfallen sollte,die zu jenen Maßregeln den Anlaß gegeben hat."

Schon am 10. Dezember 1843 war den Oberpräsidentenaller preußischen Provinzen die Aufhebung jener Ausnahme-bestimmungen mitgetheilt worden.

Damit ist die Darstellung, welche die Stellung Gutzkow'szum Jungen Deutschland zur Ausgabe hatte, beendigt. DieAkten fahren allerdings noch weiter fort, sich mit dem Schrift-steller zu beschäftigen. Sie denunciren einzelne Abhandlungenz. B. über die deutsche Publicistik und seine ArbeitAus derZeit und dem Leben-" Verbote der also verdächtigten Schriftenfolgten jedoch nicht. Auch ein Schreiben des Ministers desInnern vom b. Januar 1844 an den Polizeipräsidenten, dergemeldet hatte, daß Gutzkow laut Zeitungsnachrichten seinenAufenthalt in Berlin nehmen wolle, ein Schreiben, in demes hieß:Die über Gutzkow hier vorliegenden Verhandlungenlassen es zweifelhaft, ob er noch als preußischer Unterthananzusehen sei oder ob sein hiesiges Augehörigkeitsverhältnißnicht in Folge späterer Niederlassung zu Frankfurt a. M. undHamburg aufgehört hat", hatte keine weiteren Folgen.

Seit dem Dezember 1843 also war Gutzkow wirklich vonden Censurverfolgungen befreit, die sein schriftstellerisches