Band 
Erster Band.
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Fränkisches Königtum und fränkischer Adel.

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Kirchenangelegcnhciten. Meist dem Monarchen in selbständiger Weise überlassen war die Ab-ordnung von Botschaftern an fremde Reiche, verbunden mit dem Empfange von Gegcngesandten.

Die Entscheidung über Krieg und Frieden hatte der König thatsächlich immer, rechtlichnie gehabt; in der Gesetzgebung aber war er an die Zustimmung der Stämme gebunden, fürwelche die Gesetze galten. Die Form seines Herrschens war das Bannrecht, das heißtdas Recht, unter Androhung einer Buße in den genannten Sphären seiner Macht zn befehlenoder zu verbieten.

Dem Königsbann stand der Königsschutz gegenüber, welchen der König den Unterthanenschuldete und den man anrufen konnte, was um so häufiger vorkam, als die Pflichten derverschwundenen „Dinge" und der zersprengten Sippen auf den Monarchen übergegangen waren.Manche physische und juristische Personen, wie Witwen, Waisen, Kirchen und Klöster, wurdendurch das Recht von vornherein in den Schutz des Königs gestellt. An die Stelle desfrühern Volksfriedens trat also der Königsfriede.

Als Grundeigentum des Königs, beziehungsweise des Staates galten, außer seinenGütern, den „sälischen" Ländereien (Sal-Land) und Höfen (Sal-Hof), in denen bei Königs-bann nicht gerodet werden durfte, die herrenlosen Gründe, sowie dieLand- und Wasserstraßen.

Das Äußere der königlichen Würde blieb noch lange einfachund schmucklos; die Merowinger trugen noch keine Kronen und Scepterund fuhren auf Ochsenwagen. Ihre Auszeichnung war lang Herab-wallendes Haar, ein Siegelring und die altdeutsche Lanze, später dasSchwert. Der Thron war noch sehr primitiv. Ihre Nachfolge warerblich, und zwar auch zn gunsten unehelicher Söhne, wenn sie nurvom Vater anerkannt waren; der König bestimmte seinen oderseine Nachfolger sich selbst. Eine bestimmte Erbfolgeordnung fehlte.

Erst die Beseitigung der Merowinger war das Werk einer Reichs-versammlung. Nach dem Regierungsantritt umritt der König seinReich und nahm den Eid der Treue entgegen. Die Verletzung des-selben unterlag der Todesstrafe. Eine Residenz hatten die fränkischen Könige nicht, wenn auchHauptstädte; sie hielten sich meist in ihren Villen auf; häufig bereisten sie das Land und wurdenin den Städten feierlich empfangen. Waren auch die Unterthanen dieser Könige größtenteils Ro-manen, so blieben sie selbst doch in ihrem Charakter, trotz aller Verirrungen, wesentlich germanisch.

Keine Praktische Bedeutung hatte, sondern nur eine bloße Höflichkeitsformel war es,wenn römische oder byzantinische Kaiser einem germanischen König den Titel eines Patrizius,Konsuls oder NnAisttzr milllnm (Oberbefehlshabers) verliehen. Der betreffende König tratdamit in kein vom Kaiser abhängiges Verhältnis. Theoderich der Große benutzte vielmehrden Patriziertitel als Grundlage seiner unabhängigen Herrschaft über Italien, währendChlodowech mit der vom Kaiser Anastasius ihm verliehenen Konsulswürde sich brüstete,ohne irgend einen Vorteil davon zu haben.

Dem Königtum stand an Bedeutung zunächst im Reiche der Dienstadel, dessen wir bereits(S. 52) gedachten. Bon diesem neuen Adel stammt größtenteils der heutige Adel ab, dessenTitel (Herzoge, Fürsten, Grafen, Barone) noch dieselben sind, welche die Beamten der germani-schen Reiche führten. Gebildet wurde der Dienstadel aus den teilweise niedrig geborenenPersonen, welche durch Verleihung von Ämtern und Ländereien in Beziehungen znm Königetraten. Oft stiegen sie so hoch, daß sie die Monarchen beherrschten und deren Willkür, diesie erhoben hatte, beschränkten. Statt eines Gehaltes bezogen diese Beamten den utzengewisser, den „Römern" oder unbotmäßigen Germanen entzogener und ihnen verliehener run -stücke, sowie Anteil an Strafgeldern; sie wurden überdies durch Macht und Ansehen ents sa rg.Mit der grundbesitzenden Aristokratie, auch der romanischen verschmolzen, wurde dieser Dienst-adel nach und nach zn einer Macht, welche sowohl den Königen, besonders wenn grauen o erKinder auf dem Throne saßen, alle Gewalt entriß, wie den aus ihnen selbst hervorgegangenenHansmeiern die Herrschaft streitig machte, bis er endlich von den Karolingern gebändigt wurde.

Siegelring König Childerichs I.Aus seinem zu Doornick entdecktenGrabe: der König ist in langem Haarund mit der Lanze, die Brust durcheinen Plattenpanzer geschützt,dargestellt.