78 Erstes Buch. V. Das fränkische Reich unter den Merowingern.
Den Grafen, die mit den im Lande vorgefundenen Oomitss in ein Amt vereinigtwurden, war als Vertretern des Königs die gesamte Verwaltung und Rechtspflege einesGaues sowie der Befehl über dessen Kriegsmannschaft anvertraut. Seit 014 wurden sieausschließlich aus den Grundbesitzern ihres Gaues genommen. Als Straf- und Schnldbeamteder Hundertschaften oder Unterabteilungen des Gaues dein Grafen untergeben, wirkten diegleich diesem vom Könige gewählten Sakebarone, später Schuld heisch er (verderbt:Schultheißen, Schulzen) genannt; mit ihnen verschmolzen unter Chlvdowech die früher vomVolke gewählten Richter der Hundertschaft, die Thnnginen oder Zentgrasen (Centenare)(nach Schröder). Die Vollziehung der Urteile aller Hundertschaften aber war Sache desGrafen. Die neuen Schultheißen waren nur Stellvertreter der Grafen, vvn welchen sie imNamen des Königs auf Vorschlag der Gerichtsgemeinde gewühlt wurden.
Eine wichtigere Stellung als die Gaugrafen, nicht aber eine diesen übergeordnete, nahmenmit der Zeit die aus vorübergehenden zu ständigen Heerführern und zu Provinzvorstcherngewordenen Herzoge ein. In Frankreich verwuchsen sie mit den römischen vness; inDeutschland, wo sie den germanischen Charakter bewahrten und an der Spitze ihrer Vvn denFranken besiegten oder unterworfenen Völker blieben, waren sie stets geneigt, sich demKönigtume des herrschenden Stammes gegenüber so unabhängig wie möglich zu erhalten undbei günstiger Gelegenheit sogar völlig von ihm unabhängig zu machen, wie z. B. die Herzogeder Thüringer, Baiern und Alamannen.
Der damalige deutsche Herzog war einem Vizckönig zu vergleichen (Dahn). „In dieinnere Verwaltung des Herzogtums konnte der Frankcnkönig (Mitte des siebenten bis Mittedes achten Jahrhunderts) durchaus nicht eingreifen; der Herzog setzte auf seinen Hoftagen mitseinen geistlichen und weltlichen Großen das Landrecht fest; er übte die Gerichtsbarkeit imherzoglichen Hofgerichte, er ernannte, überwachte, entsetzte Grafen und andere Beamte, hattezahlreiche Vasallen, ja er „übte den Heerbann auch ohne Befragung des Königs" aus.
Zur höchsten Macht stiegen im fränkischen Reiche die Hansmcier (Llajoras llomns),ursprünglich Hausdiener, dann Hofbcamte, Vorsteher des königlichen Hauses, später Staats-minister und seit dem siebenten Jahrhundert Statthalter der großen Reichsteilc, welche frühereigene Könige gehabt hatten, also eine Art Vizekönige, zuletzt aber Regenten für die unfähigenMerowinger, und endlich die Gründer einer neuen Dynastie, der karvlingischen, unter welcherdann auch dieses Amt verschwand.
Schon seit altgermanischer Zeit hatten die Könige, Edeln und reichen Freien erprobtenLeibeigenen gewisse Verrichtungen übertragen, so die Besorgung der Tafel, des Kellers, derVorratskammern und der Ställe. Diese Knechte (Schalke) hießen: Trnchseß (äapitar), Mund-schenk (xinearna), Kämmerer und Marschalk (Rvßknecht). Den obersten Rang hatte der Erst-genannte, der darum so hieß, weil er der ganzen Dicncrschar sTrucht) vorgesetzt war; ofthatte er auch den Titel „Seniskalk", das heißt Altknecht. Die fränkischen Könige hatten dieseBediensteten natürlich auch an ihrem Hofe, verliehen ihnen aber eine auf das ganze Reichausgedehnte Bedeutung. So wurden sie aus Hof- zu Staatsbeamten und zu vornehmenHerren, verwalteten oft königliche Güter, gelangten zu solchem Reichtum, daß ihr Vermögenoft auf 60 bis 80 000 Svlidi (zu 12 Mark) geschätzt wurde, und verfügten selbst, ohneEinspruchsrecht des Staates, über ihre Leibeigenen, ja über Leben und Gut derselben.
Tiefer standen unter den Hofbeamten die Ausfertigen der Urkunden (ratkranänrii), nochtiefer die eigentlichen Diener: Schwertträger, Thürhüter, Jäger, Falkner u. s. w.
Die übrigen Bcamtnngen blieben in der Regel die schon vorhandenen römischen; leiderblieb mit ihnen auch die römische Korruption am Ruder, so daß diese Beamten an Ausbeutungdes Volkes, an Heuchelei nach oben und Bestechlichkeit nach nuten wohl mit den heutigenrussischen und anderen osteuropäischen Vvlksbedrückcrn den Vergleich aushalten. Doch Ivar dasBeamtenwesen, wie schon bei den Römern, kein einheitlich und systematisch durchgebildetes,wie in den modernen Staaten, sondern ein schwer, wenn überhaupt zu überschauender Wirrwarrvon einander durchkreuzenden Befugnissen und provinziellen wie lokalen Eigentümlichkeiten, dersich durch das ganze Mittelalter, ja bis in die letzten Zeiten des vorigen Jahrhunderts erhielt.