Band 
Erster Band.
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Ländliche Verhältnisse im fränkischen Reiche.

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„befahlen". Die Landleihe (kraearium) betraf bald ursprüngliches Land des Herrn, baldsolches, das ein Freier ihm übergab und als Lehen zurück empfing; sie wurde dann allmählich zueiner Pacht auf bestimmte Zeit, meist auf fünf Jahre. Die Verleihungen von Seite der Kirchesowohl wie die von ihr verliehenen Güter hießen Benesizien, und diese Form der Landleihe,verschmolzen mit einer andern, dem Vassatieum, wurde seit etwa 740 die herrschende, welchealle übrigen Formen verdrängte. Sie bestand darin, daß der Empfänger (Vassall) auch persönlichsowohl in den Schutz des Herrn, wie in die Abhängigkeit von demselben trat und ihm Treueschuldig wurde, dieses Dienstverhältnis sich auch auf seine Nachkommen vererbte, wobei indessenstatt der Frondienste der Ärmeren die Wohlhabenderen und Emporgekommenen Hof- und Staats-dienste leisteten.

Diese wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwickelung war indessen wohl ein freiheitlicher,aber kein technischer Rückschritt. Schiffahrt, Fischerei und Handel fanden fleißige Pflege; vorallem aber nahm die Landwirtschaft guten Fortgang in allen ihren Zweigen; Acker-,Obst- und Weinbau, Vieh- und Bienenzucht, Forstwirtschaft u. s. w. wurden eifrig und niitGlück betrieben, und der Anbau des Landes nahm zu, nicht am wenigsten durch die Grund-herrschaften, namentlich durch die Klöster, welche bereits begannen, ihre durch Jahrhundertefortgesetzte zivilisatorische Mission zu erfüllen.

Die aus Wald und Weide bestehende Allmännde nahm also ab und das Sondereigenzu, das jedoch, soweit es sich von der erstern ablöste, noch nicht eingehegt wurde. Die Gemeindebeschloß, was gerodet werden solle, und verteilte dies dann an ihre Angehörigen. Jederderselben hatte freies Jagd-, ja meist auch Holzungsrecht im Walde und behielt, was er ohneEinspruch der Gemeinde rodete. Auch konnte der König die Rodung gebieten und den Nutzendes gewonnenen Landes vergeben. An die frühere „Feldgemeinschaft" erinnerte noch der„Flurzwang", das heißt die von der Gemeinde den Einzelnen vorgeschriebene Art der Bewirt-schaftung. Erblose und längere Zeit unbebaute Sonderäcker fielen an die Gemeinde zurück.Daß alle Freien Grundbesitz, wenn auch kleinen hatten, galt noch lange als selbstverständlich.In Oberbaiern wurde auch Alpen wirtschaft betrieben. Die vorher geringe germanischePferderasse verbesserte Karl Martell durch die in seinem glorreichen Siege erbeutetenarabischen Rosse.

Deutschland fuhr mit der Gründung neuer Wohnplätze in rüstiger Weise fort.Die Trennung vieler Orte in zwei oder mehr solche mit der unterscheidenden Benennung: Alt-und Neu-, Ober- und Nieder- oder Unter-, Vorder- und Hinter- u. s. w. zeigt, wie dieBevölkerung der Gemeinden so zunahm, daß sich dieselben in verschiedene Teile scheiden mußten.Die häufige Vor- und Nachsetzung „Kirch", „Münster", „Zell", „Kappel" u. s. w. lehrt diezunehmende Errichtung von Kirchen in den Gemeinden oder in Teilen solcher, wohl meist inden ältesten. Die vielen Orte mit Personennamen dagegen oder mit solchen von Familien(kenntlich an der schwäbischen Endung -ingen, in Hessen und Thüringen auch -ungen, in Baiernaber -ing) oder mit Vorsehung von Vornamen vor -Hosen, bei Geschlechtsnamen -inghofen,in der Schweiz teilweise verkürzt in -ikon, vor -an, -bach, -berg, -dorf, -feld u. s. w. zeugeneinerseits von der zunehmenden Verwandlung des Gemeingutes in Sondereigen und anderseitsvon dem Vorherrschen kleinen Grundbesitzes im Gegensatze zu Gallien (wodurch jedoch nichtausgeschlossen ist, daß sehr viele derartige Orte den Namen vom Gründer, nicht vom Eigen-tümer haben). Von den immunen Herrschaften angelegte (eingefriedigte) Orte erhielten dieNamen Bifang (Einfassung u. s. w.), Sonder oder Hagen (auch mit Eigennamen zusammen-gesetzt). Namen wie: Grafen- (Gräfen-), Herzogen-, Fürsten-, Königs-, Herren-, Frauen-,München-, Kloster-, Burg- u. s. w. erinnern an die Art der Grnndherrschaft; Frei-, Bauer- u.s. w.wohl an die Freiheit von einer solchen. Orte wie: Baden-, Born-, Bronn-, Brunn- (oderdiese Worte auch am Ende der Namen) beweisen die frühe Schätzung und Benutzung vonHeilquellen. Bei alledem vermehrten sich rastlos auch die Orte mit rein geographischer Be-nennung, deren Namen wir (oben S. 64) als die altertümlichsten bezeichnen mußten, jedenfallssind indessen die festen Ansiedelungen in Deutschland vor und während der großen Völker-wanderung klein an Zahl und unbedeutend in Bergleichnng mit denjenigen seit jener Zeit und