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Erstes Buch. IX. Die Trennung Deutschlands vom Frank enrsiche.
aufgelösten Frankenreiches. Dieser noch unfertige Staat hatte von 846 bis 870 den Rheinzwischen Basel und Weißenburg, sowie zwischen Bingen und Bonn znr Wcstgrenze, griff aber
in der deutschen Schweiz und
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in der Gegend der Pfalz unddes Nahethalcs über denStrom hinaus, den er da-gegen unterhalb von Bonnnicht mehr erreichte. ImNorden grenzte er von Bre-men bis znr Eidcr an dieNordsee, im Osten an derElbe, der Saale und amBvhmcrwnld an die slawischenLänder, im Sndostcn an Un-garn, im Süden vom Karstbis zum Gvtthard längs derAlpen an Italien. Die Pro-vinzen dieses ersten, deutsch-nationalen Reiches waren:Sachsen, Thüringen, Franken,Alamannien, Baiern undKärntcn. Ludwig der Deutscheaber war ein kluger Fürstund der achtbarste unter denSöhnen Ludwigs des From-men. Er hob sein Land imBunde mit der Kirche zuhöherer Kultur empor undließ der deutschen Spracheund Musik sorgsame Pflegeangedcihen. In Salzburg,Freising, Regensburg und inmehreren Klöstern blühteunter ihm ein reges geistigesLeben.
Nach dem Vertrage vonMccrsen, welcher 870 dasalte Lothringen unter die nnnfür immer getrennten ReicheDeutschland nnd Frankreichteilte, umfaßte der neue ost-fränkische Anteil des Reichesder Karolinger das jetzigeDeutsche Reich westlich derElbe, Deutsch-Österreich (ohneBöhmen und Mähren), dienordöstliche und mittlereSchweiz, Französisch-Lothrin-gen und die Franche-Comts,
Holland nnd Ostbelgien. Deutschland hatte bei jener Teilung einen großen: Gewinn davongetragen als Frankreich; überdies aber erfreute es sich immer noch ausgedehnter Bolks-rcchte, welche im westlichen Nachbarstaat immer mehr dein überwuchernden Lehenswesen
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Faksimile der Niederschrift der Straßburgcr Eide vom 14. Februar 842 iuNithards Instvriari»» librr IV; Handschrift aus den: neunte)! Jahrhundert.Paris, Nationalbibliothek.
Zuerst steht Karls des Kahlen Eid, dann der von seinem Heer geleistete Bündnisschwur;beide in obersrankischem Dialekt.
Umschreibung und Übersetzung:
Aus Gottes Liebe und zu des christlichen Volkes und unser
beider Heile, ' von diesem Tage vorwärts, so fort wenn
mir Gott Verstand und Macht gibt, so halte ich diesen meinen
druoädsr, soso man mit relitu sinun drulisr «aal, in tkiu rkar
Bruder, als man mit Recht seinen Bruder soll, damit
er migj so Loma äuo incii mir lästeren in nokeiniu tstinx
er mir so ebenso thue und mit Lothar in keine Sachen
nexexanAo, rest minan vvillon imo ce seaästen ^ersten,nicht eingehe, welche (mit) meinem Willen ihm zu Schaden werden.
Wenn Karl den Eid, den er seinem Bruder Ludwig
deren irgendeiner, den ich davon abwenden kann, wider (gegen) Karlihm zu Hilfe nicht wird.