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Erster Band.
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Erstes Buch. IX. Die Trennung Deutschlands voin Frankenreiche.

Beschwerden anbringen. Ihnen untergeben innren die vom Bvlke gewählten Rngeschaffen,welche ihnen über alle einschlägigen Verhältnisse Auskunft zu erteilen hatten.

In ordentlichen Rechtsfällen richtete der Graf vder sein Stellvertreter mit den vonihm an Königs statt aus den bedeutendsten Grundeigentümern des Gaues gewählten und all-mählich erblich gewordenen Schöffen, die jedoch bei den Frisen, Sachsen, Baiern undAlamanncn nicht so bald Eingang fanden, wie bei den Franken. Übrigens urteilten die

Schöffen mir an den gebotenen,das heißt an den außerordent-lichen Dingen, während die freienGrundbesitzer insgesamt fort-fuhren, an den drei jährlichen„angebotenen" vder echten Dingenunter dein Vorsitze des Grafenin allen wichtigeren Fällen(Leben, Freiheit und Grundbesitzbetreffend), ihr Urteil zu finden.Entgegen der alten Gewohnheit,wurden später die Sitzungen»»bewaffnet und in Gebäuden,„nicht mehr an den alten heid-nischen Tingstütten" im Freien,abgehalten. Straffülle wurdennun nicht mehr lote früher, nachdem Rechte des Thäters, sondernnach dem des Ortes der Thatbeurteilt.

Der w irt s ch astlich eVerkehr war noch ein sehrunentwickelter. Staats- undKvnigsgut waren noch immernicht getrennt und ergänzten sichgegenseitig. Pflichtige Abgabenwurden in Früchten, Vieh u. f. w.gegeben; auch rechnete man nochvielfach nach Ochsen; denn Geldwar noch selten. Daher warauch der Handel meist Tausch-handel; der Zoll, der auf allenMärkten, Straßen und Brückenerhoben ward, wurde in einemTeile der eingeführten Wareentrichtet. Über Gegenstände, dienoch nicht thatsächlich vorhandenwaren, wie z. B. Getreide aufdein Halm, Wein vor der Lesen. s. w. durfte kein Geschäft abgeschlossen, der Kornpreis nicht willkürlich gesteigert, vor-geschriebene Preise nicht überschritten, an Fremde keine Waffen, Knechte und Hengste geliefertwerden. Außer den Frisen, welche besonders Kleider verkauften (oben S. W); (der Fries hatvon ihnen den Namen), - waren es meist Juden, welche den Handel betrieben. Dieselbenbefanden sich oft in sehr gedrückter, der monarchischen Willkür unterworfener Lage. Oft aberfand es diese auch in ihrem Interesse, sie zu schützen. So gestattete ihnen Karl der Große,

Sklaven zu halten und Grundbesitz zu erwerben, und der fromme Ludwig verbot sogar die

Fränkische Elfenbeinschnitzerei von einem Buchdeckel aus dem nenntenJahrhundert. Paris, Louvre-Museum.

Motiv: David Psalmen diktierend.

Oben der König, eine Pergamentrolle in der Hand, auf einem Throne, die Leibwachezu seinen Seiten; darunter vier Schreiber, zwischen diesen ein geöffneter Behälter