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Erster Band.
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193
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Die Wendenkämpfe. Heerwesen. Musterung zu den Römerzügen. 193

welchem nicht nur religiöse Begeisterung, sondern auch Mannszncht den Ansschlag gab, beidem auch kein Gesindel und lüderliches Weibervolk mitziehen durfte. Barbarossas Krieger mußtensich, soweit sie zu Fuß dienten, über den Besitz von wenigstens drei Mark (etwa 120 heutige Markan Mctallwert, an Verkehrswert aber etwa das achtfache) ausweisen, und soweit sie Reiterwaren, auch ein eigenes Pferd haben. Das Kreuzhecr des Kaisers wird auf 90 bis100 Tausend Mann angegeben, dürste aber, da er schon vor Mailand 100 000 Mann beisammenhatte, noch weit stärker gewesen sein. Sonst waren die Heere meist schwächer; nur KaiserOtto IV. verfügte bei Bouvines über 150«) Ritter und 150 000 Mann zu Fuß.

Das damalige Heerwesen, dessen Hanptzüge in dem gesamten Abendland übereinstimmten,kannte indessen noch keineswegs das, was man heute unter Disziplin versteht. Es berichte, wieschon gezeigt, auf dem Lchnsvcrbandc, dessen Träger in vielen Beziehungen ziemlich selbständighandelten. Eine festgesetzte Dauer der Dienstpflicht gab es in Deutschland nicht. Es diente jederseinem Lehnsherrn, solange dieser wollte, und dieser wieder dem Könige beziehentlich dem Kaiser,solange er selbst es für gut fand, oder, wenn es der Ordnung nach ging, solange der Krieg

Rüstung und Bewaffnung im zwölften Jahrhundert. Rechts nimmt ein Ritter dem andern den Helm ab.Aus der Äbtissin Herrad von LandSperg „Lustgarten;" um 1165—1175.

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währte. Auf den Rvmerziigen freilich war es nicht Wohl thnnlich, das Heer zu verlassen, dader Abtrünnige im gegnerischen Lande in der Regel den Feinden schutzlos preisgegeben war.Doch zog keineswegs stets das gesamte deutsche Heer über die Alpen bis auf den watschenBoden. Es gab auch Saumselige und Nachzügler. In Italien aber, auf den roncalischenFeldern am rechten Ufer des Po bei Placcntia (Piacenza), Pflegte der Kaiser Musterung überseine Getreuen zu halten. „Da wird", erzählt Otto von Freising, „an einen hohen Holzpfahlein Schild gehängt und die gesamte Schar der Ritter, welche Lehen haben, durch den Herolddes Hofes aufgefordert, in der nächsten Nacht die Wacht bei dem Fürsten zu halten. Dasbefolgen die im Heeresgesolge anwesenden Fürsten und fordern ihrerseits durch Herolde wiederihre Lehnsträger zur Erfüllung der gleichen Pflicht auf. Wer am folgenden Tage über-wiesen ist, bei der Nachtwacht gefehlt zu haben, der wird vor den König, vor die Fürstenund die Großen citiert, und so werden alle, die ohne Genehmigung ihrer Herren zu Hansegeblieben sind, zum Verluste ihrer Lehen verurteilt."

Die zum Waffendienste bestimmten Leute wurden schon vom vierzehnten ^zahre ab geübt,und zwar im Laufen, Lasttragen, Schritthalten, Speerwerfen, Pfeilschießen, Steinschleudern,

Deutsche Kulturgeschichte. ^