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Erster Band.
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212 Zweites Buch. V. Wirtschaftsleben, Stände und Sitten.

Der Unterschied der Stände wurde seit dem Übergang vvm nennten ins zehnte Jahrhun-dert ausschließlich durch das Feudal- oder Lehns Wesen bestimmt. Es war ein förmlicherDrang der Mächtigen, alle Lebensverhältnisse in dasselbe hineinzuziehen und es auch im rechtsrhei-nischen Deutschland, wo es vorher nur wenig verbreitet war, herrschend zn machen. „In diesen un-ruhigen Zeiten (sagt Heinrich Gerdes) traten viele minder mächtige Leute freiwillig in denSchutz eines Lehnsherrn, da sie dadurch gegen die Anfeindungen eines übermächtigen Nachbarsgrößere Sicherheit gewannen; sie verbesserten dabei gegen den Verlust der Selbständigkeitihren Besitzstand, da die Lehnsherren ihnen ihren Grundbesitz bei der Umwandlung desselbenin ein Lehn zu vergrößern Pflegten. Viele willigten indes in den Verlust ihrer vollenFreiheit nur mit dem äußersten Widerstreben; daher erzwängen die Großen den Eintritt indas Lehnsverhältnis oft auch mit gewaltsamen oder unredlichen Mitteln." . . . „Die Mächtigenund Reichen wurden angesehene Vassallen eines größer» Herrn, die minder Begüterten erhieltendie Stellung von Dicnstmannen oder Ministerialen des hohen Adels oder der Kirche, dieSchwächeren traten mit ihrem Besitz zn einem adeligen Herrn oder zu der Kirche in einSchutzverhältnis, indem sie ihr bisheriges freies Eigentnm in Zinsgnt umwandelten." DieTeutschen wurden seitdem weit mehr den einzelnen Lehnsherren, als dem König und demgesamten Lande Treue schuldig.

„Die Übernahme eines Lehensverhältnisses geschah durch die Huldigung, wobei derVassall (deutsch: „Mann") nach Ablcgnng des Rittergürtcls, des Schwertes und der Kopf-bedeckung niedcrkniete und seine Hände in die des Lehnsherrn („Herrn") oder auf das Evan-gelium und auf Reliquien legte und ihm Treue schwur." — „Die Belchnnng erfolgte meistsinnbildlich durch Überreichung einer Handvoll Erde, eines Rasenstückes, eines Baumzweigesund dergleichen von dem betreffenden Grundstücke oder der Abzeichen des betreffenden Amtes."Der Vassall hatte die Pflicht, den Lehnsherrn aus jeder Gefahr zn befreien, ihn und dieSeinigcn gegen jedes Unheil zn schützen, für ihn als Geisel oder Bürge zu dienen, ihn ausder Gefangenschaft zu lösen, ihn bei der Schwcrtleitc seines ältesten Sohnes und der Hochzeitseiner ältesten Tochter zn beschenken u. s. w. Ähnlichcrweise war der Lehnsherr gehalten, denVassallen gegen jedes Unrecht zn schützen, ihn väterlich zu behandeln und gerecht zu richten.Der sich verletzt glaubende Vassall konnte sich bei dem Obern seines Herrn beklagen, und wenner hier kein Recht fand, znr Fehde greifen. Am Ende des zehnten Jahrhunderts begannen dieOberherren von den Erben ihrer Dienstmanncn eine Abgabe zn verlangen, die bei größerenGrundstücken in einer Geldsumme, bei kleineren in einem Tier oder einer Sache, z. B. einemPferd oder einem Hirsch, einem goldenen Sporn und dergleichen bestand. Der Mann folgtenach dem Tode seines Herrn dessen Rechtsnachfolger, und wenn dies mehrere waren, folgte er dem,den der Oberlehnshcrr bestimmte. Er brauchte aber nur einem H c ersch ildg cn ossen seinesHerrn zu folgen, und auch nur, wenn dieser mündig war. Einem unwürdigen Lehnsherrngegenüber ruhten die Lehndienste. Seit dem zwölften Jahrhundert konnten die Lehen auchdurch wirkliche Erbfolge erworben werden. Gegenstand des Lehens konnte jeder Besitz sein,von einem Herzogtum herab bis zn einem Stück Acker, sonne jedes Recht, vvm Zoll- undMünzrecht bis zum Anspruch auf eine kleine Dienstleistung. Von der Verleihung auf wenigeJahre schritt man allmählich bis zur Lebenslänglichkeit der Lehen und später, im elften Jahr-hundert, wie erwähnt, auch zu ihrer Erblichkeit fort. Die Kaiser verhielten sich gegenüberdieser Entwickelung sehr schwankend. Während Kvnrad II. (S. Il>i>) sie als ein Gegengewichtgegen die Fürsten begünstigte, suchte Heinrich IV. sie im Interesse der Ordnung einzuschränken;— beides war erfolglos. Trotzdem gab es fortwährend einzelne Geschlechter, die der Gemein-freien, welche sich außerhalb des Lehnsverbandes zu erhalten wußten. Übrigens hat derselbeungemein viel dazu beigetragen, die Landeskultur zn verbessern, — was ja im Interesse

anzutretende Heerfahrt seinem Vassallen an. Derselbe ist vom Scheitel bis zur Sohle gepanzert und trägt ein gelbes Oberkleid. —Die beiden unteren Gruppen werden durch einen zwischen ihnen fließenden Strom, die Saale, getrennt. Auf der einen Seitedesselben gelobt ein Ritter seinem Lehnsherrn nach sechs Wochen ins Feld zu ziehen, und auf der andern Seite sieht man bereitsden Kampf gegen Wenden, Böhmen und Polen, die mit blutigen Köpfen vor den bluttriefenden Schwertern der Ritter fliehen.Die Panzer sind von Eisendraht geflochten und mit einer Kapuze versehen, die, wie das Bild zeigt, nach Belieben aufgesetzt undzurückgeschlagen werden konnte. (Nach Kopp.)