234 Zweites Buch. VII. Das Zeitalter des Rittertums uud deS Miuuedieustes.
Der ritterliche Stand im weitem Sinne umfaßte drei Klassen: die Grafen (die seitetwa 1180 Landesherren waren), die freien Herren oder Ritter im engern Sinne, nnd dieMinisterialen oder Dienstlente, das heißt Unfreie, die sich dem Waffendienste widmeten, dafürLehen erhielten nnd bei ihren Herren (Kaisern, Fürsten, Bischöfen n. s. w.) viele Vorrechtebesaßen. Diesen Vorteilen zuliebe traten oft Freie in die Ministerialitat ein, deren Gliederihrerseits ebenso häufig zur Freiheit emporstiegen.
Seit dem 13. Jahrhundert nun verbreitete sich, nach dem Muster der in den Kreuz-zügen entstandenen geistlichen Ritterorden, die Idee eines allgemeinen weltlichen Ritterordens,nnd seitdem wurde nur noch als Ritter anerkannt, wer sich nach abgelegtem Gelübde in denRitterorden aufnehmen ließ. Bis dahin war er nur Knappe oder Edelknecht gewesen. Gewöhn-lich geschah die Aufnahme in den Ritterstand bei einem großen Feste durch die Schwertleite,deren Hauptsache die Umgürtnng mit dem Schwerte war. Der sogenannte Ritterschlag,welcher ursprünglich lediglich dem Knappen die bei dieser Feier erhaltenen Lehren einschärfensollte — ähnlich wie ehemals bei dem Setzen von Grenzsteinen anwesende Knaben geschlagenwurden, um sich noch als Männer an diesen Schimpf zu erinnern, - - wurde seit der Aus-bildung des Rittertums das Symbol der Aufnahme in dieses und konnte im Felde von jedem
Ritter erteilt werden. Diedem neuen Ritter gegebenenLehren waren: „der Rittersei hochgemut im Unglück,beständig gegen seine Ver-wandte, freigebig gegenalle, tadellos im höfischenGeiste nnd ehrenfest inmännlichen Tugenden. Ersoll täglich die Messe hören,für den christlichen Glaubendas Leben einsetzen, dieKirche von ihren Drängernerlösen, Witwen und Wai-sen beschützen, an keinemungerechten Streite teil-nehmen, keine unbilligenDienste leisten und fürjeden Unschuldigen, wenn
es not thut, den Zweikampf aussechten. Er soll dem römischen Kaiser gehorchen, das Reichachten, kein unrechtes Gut erwerben und überhaupt vor Gott nnd Menschen unsträflich leben."Der Knappe gelobte feierlich, diese Ritterpflichten zu erfüllen, nnd hatte nach Schluß der Feierdas Recht, sich „Herr" zu nennen, goldene Sporen, den Rittcrgürtel und einen Scharlach-mantel zu tragen.
Der Zutritt znm Rittertum stand jedem Freien offen, dessen Vater nicht ein Geistlicher-oder Bauer war. Es wurden somit die drei Stände des spätern Mittelaltcrs, Wehr-, Lehr-nnd Nährstand, schon früh auseinander gehalten. Dem Ritter war eine glänzende Laufbahneröffnet; er ward von den Höfen, von der Kirche, und was nicht als das mindeste galt, vonden Frauen vor jeden: Weltlichen bevorzugt.
Wie der Ritter außen, im „feindlichen Leben", so waltete im Hanse die Dame. DieFrauen der Ritterzeit kannten fast alle weiblichen Arbeiten, wußten aber sehr wohl zu unter-scheiden, welche derselben sich für sie schickten nnd welche sie geziemender den Mägden überließen.Die Fertigung der Kleider für sich und ihre männlichen Angehörigen, sowie das damals aufhohen Grad der Vollendung gelangte Einsticken von Figuren aller Art war ihrerdas Spinnen nnd Weben beschränkte sich auf feinere Sachen nnd Stoffe zu kirch-lichen Zwecken, wie denn die heilige Elisabeth von Thüringen aus Frömmigkeit Wolle zu
Schwertleite.
Der Fürst gürtet dem Jüngling das Schwert um; Edelknaben legen ihm die Sporen an;Brünne, Schild und Speer werden bereit gehalten. Aus einer Handschrift des 13. Jahrh.London, Britisches Museum.
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