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Erster Band.
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Ritter-pflichten. Die Frauen.

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Mönchskutten spann und ausDemut ihrer Dienerschaft Kleiderwob. Immerhin aber sind vonjenem feinern Leben die Frauenund Töchter armer Ritter aus-zunehmen, welche oft selbst ge-wöhnliche Arbeiten, z. B. dasMelken der Kühe, besorgten.^

Ein weitläufiges, ungeschrie-benes, doch bisweilen dichterischbearbeitetes Gesetz regelte das An-standsleben der Frauen. Es galtfür unschicklich, wenn eine Damemit großen Schritten ging, lebhaftgestikulierte, die Blicke erhob undumherschweifen, die Kleider nach-schleppen ließ, Männer anredete,laut sprach oder lachte u. s. w.Bei dem damaligen Mangel anÄrzten wurden auch medizinischeKenntnisse von den Frauen er-wartet, um Kranken und Ver-wundeten die nötigste Hilfe znleisten, zu welchem Zwecke sie

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Ritter von einer Edeldame den Helmempfangend.

Das den „Schenk von Limpurg" darstellendeMiniature der Heidelberger (ehemaligen Manesse-fchen) Liederhandschrist. Nm 1MY. Heidelberg,NnwersttätS - Bibliothek.

Salben und andere Heilmittelbereiteten, Wurzeln und Kräutersammelten u. s. w.

Sehr feinfühlig war jeneZeit in Hinsicht auf die Frauen-schönheit. Ihre Dichterwerkeverlangen von einem schönen Weibe,daß seine Gestalt mäßig hoch, dieHaare goldblond und glänzend,„in natürliche Locken gekräuselt",die Augenbrauen dunkel und nichtzusammenstoßend, die Augen hellleuchtend, die Wangen rosig an-gehaucht, die Lippen weich und

Entführung.

Das „Herrn Friedcrich der Knecht" darstellendeMiniature der Heidelberger (ehemaligen Manesse-schen) Liederhandschrist. Um lgov. Heidelberg,llniv ersiiäls - Bibliothek.