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Erster Band.
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Drittes Buch. VI. Die Verfolgten.

Kleide und einen spitzen Hut tragen, wie sie auch in vielen Städten auf eine besondere Gasseoder ein besonderes Viertel beschränkt waren. Dies hatte keine wohlthätige Wirkung, erzeugtenur Erbitterung im Inneren, kriechende Demut nach außen; die Unterdrückten vernachlässigtenKleidung, Aussehen und Sprache, rächten sich aber durch gesteigerten Wucher, und so oft sievertrieben wurden, wußten sie wieder zurückzukehren. Sie waren so von ihren Peinigernerzogen, die anderes nicht erwarten durften.

Die Juden waren indessen im Mittelalter, besonders im späteren und noch weit darüber hin-aus, nicht die einzige verfolgte oder wenigstens benachteiligte und zurückgesetzte Menschenklasse. Inweit größerer Anzahl, als die der Juden, gab es vielmehr unter den Christen Menschen, welche nochmehr entwürdigende Behandlung, als die Kinder Israels, erdulden mußten und zwar ebenfalls,ohne daß sie dieses Schicksal durch ihren Charakter oder durch unsittliche Handlungen verdient hätten.

Zu diesen Unglücklichen gehörten zweierlei Menschen; nämlich solche, die infolge ihrerHerkunft, und solche, welche infolge ihres Berufs zu der Klasse der „unehrlichen Leute"gezählt wurden. Die ersteren, welche uns hier nicht weiter zu beschäftigen brauchen, umfaßtendie unehelichen Sprößlinge, die Leibeigenen und die — Wenden, d. h. die slawischen BewohnerDeutschlands. Doch ist bezüglich der „Bastarde" zu unterscheiden, daß nur diejenigen alsunehrlich galten, welche von öffentlichen Dirnen oder von Geistlichen oder dem Ehebruch ent-stammten; Kinder unverheirateter Leute weltlichen Standes waren als solche aller Ehren teil-haftig, und selbst der Konkubinat ihrer Eltern war im Mittelalter noch keine Schande.

Den Kern der Anschauungen, welche die zweite Gruppe „unehrlicher Leute", die der ver-achteten Berufsarten betreffen, finden wir schon bei den alten Germanen. Im Sinne dieserwaren alle Leute unehrlich, welche nicht „zum Volk in Waffen" gehörten, also außer den Leib-eigenen auch jene, die durch ihren Beruf verhindert wurden, in den Krieg zu ziehen, weil mansie zu Hause nicht entbehren konnte; es waren dies vornehmlich die Hirten und die Müller.Dazu kamen diejenigen, welche keine eigentliche Heimat hatten, die „fahrenden" oder herum-ziehenden Leute, die Schauspieler, Musikanten n. s. w., sowie die in späterer Zeit Mode ge-wordenen Hofnarren, endlich noch, wie bereits erwähnt, die öffentlichen Dirnen und ihre Wirte.So weit war mit der Sache nicht geradezu Unvernunft verbunden; solche kam in der Klassi-fikation der „Unehrlichen" erst in den Städten durch das Zunftwesen in Schwung. Das-selbe beruhte auf dem gerechtfertigten soliden Grundsätze: wer etwas gelten wolle, solle etwasgelernt haben und verstehen. Der Besitz einer Fertigkeit war der Stolz der Zunftbürger; nurwer durch Fertigung eines „Meisterstückes" Meister geworden, konnte Glied einer Gilde werden.Aber dieser berechtigte Stolz verirrte sich allzuoft in Überhebung und Engherzigkeit, — Fehler,welche eine ungerechte Ausdehnung der Klasse der „unehrlichen Leute" herbeiführten. Denn zuderselben rechnete schließlich jede Zunft nicht nur alle Leute, die nicht zu ihr oder zu den vonihr als gleichberechtigt anerkannten Zünften gehörten, sondern auch alle Nachkommen jener, diedaher von der Aufnahme in ihren geheiligten Kreis ausgeschlossen wurden. In diesem unlogischenSystem, das gar zu häufig ein „Wahnsinn mit Methode" wurde, bildete die Verachtung des Voll-ziehers der entehrenden Strafen, des Scharfrichters oder Henkers (auch Freimann genannt)und seiner Gehilfen, sowie der mit jenem Vollzüge weiter beschäftigten Gerichtsdiener, Kerker-meister u. s. w., den Schlußstein. In Deutschland vollstreckten in früherer Zeit die Richter selbstoder andere dazu ausersehene ehrliche Personen, z. B. die Fronboten, an manchen Orten aber diedurch das betreffende Verbrechen Geschädigten oder deren Angehörige die Todesurteile; besondereScharfrichter gab es erst seit dem vierzehnten Jahrhundert infolge der Einführung des römischenRechtes. Wahrscheinlich wurde damals dieses Amt mit dem schon älteren Gewerbe eines Ab-deckers verbunden. Freiwillig führten auch später noch ländliche Richter, ja sogar FürstenHinrichtungen selbst aus. Daraus erhellt, daß das Volk nicht den Scharfrichter als solchen,sondern nur deshalb verabscheute, weil er aus dieser Beschäftigung ein Gewerbe machte.Erst die Abdeckerei machte die Scharfrichter unehrlich.

Diese Gruppe von Leuten nun, vom Schäfer bis zum „Schinder", welche allitterierendenFlügel des „unehrlichen" Heeres beide als „Medizinmänner" im Rufe der Zauberei standen, hatsich im Laufe des Mittelalters und bis in einen Teil der Neuzeit herein nicht nur nicht ver-