Die „unehrlichen" Leute.
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mindert, sondern sogar vergrößert. Das Merkwürdigste aber ist, daß die Ansichten nach Ortund Zeit stark wechselten. Die Müller z. B., die man meist wegen des Verdachts derKornunterschlagung so sehr verfemte, daß sie die höhnische Verpflichtung hatten, die Leiternzu den Galgen zn liefern, erlitten jene Zurücksetzung z. B. in Hamburg nicht.
Das älteste unter denjenigen städtischen Gewerben, die im Mittelalter, wenn auchkeineswegs in allen Städten — Frankfurt a. M. und Hamburg gehörten auch zu den Aus-nahmen — als unehrlich betrachtet wurden, ist vielleicht das der Bader. Wahrscheinlichleitete sich diese Verachtung daraus her, daß die Bader sich nicht selten erlaubten, in ihremHauskostüm halbnackt über die Straße zn gehen, sodaß großes Ärgernis entstand, und weil,infolge des im Mittealter ohne Scheu üblichen gemeinschaftlichen Badens von Männern undFrauen, die von ihnen gehaltenen Badestuben oft nicht im besten Rufe standen. Weil die un-glückliche Augsburgerin Agnes Bernauer, die erste Gattin Herzog Albrechts von Baiern,nur eine Bademagd gewesen, hielt man den an ihr begangenen Justizmord (1435) für leichterentschuldbar. Der Versuch einer Ehrenrettung der Bader durch den abgesetzten König Wenzel,der die „Unehrlichen" überhaupt begünstigte und sogar „den Scharfrichter seinen Gevatternannte, da er dessen Sohn aus der Taufe gehoben", blieb ohne Nachachtnng; ihre An-rüchigkeit ging, nachdem eine ihrer Beschäftigungen ein besonderes Gewerbe, das der Bart-scherer geworden, auch auf diese über, obschon dieselben sich über ihre Vorgänger sehr erhabendünkten und mit ihnen in beständiger Fehde lebten. Doch haben spätere Reichsgesetze dieBarbiere ehrlich gesprochen. Noch erklärlicher als die Unehrlichkeit der Bader und Bartschererist die der Abortreiniger. Letztere hatten neben den Schindern, Totengräbern und Bettlernein eigenes Gericht auf dem Kohlenbcrge bei Basel mit sonderbaren Gebräuchen.
Gleich den Müllern wurden durch den Verdacht der Unterschlagung die Leineweberals unehrlich gestempelt, wobei aber gewiß auffallend ist, daß die in demselben Verdachte stehendenSchneider niemals zu den „Unehrlichen" gehörten; und wie die Müller die Leitern zum Galgenzu beschaffen hatten, so mußten die Leineweber den letzteren selbst bauen. Doch haben sie sichdurch eigene Kraft redlich emporgearbeitet und Zunftgenossen wie die großen Fugger auszuweisen.Damit sind die früher ziemlich allgemein verachteten Gewerbe im Grunde erschöpft; die übrigen,welche dieses Schicksal traf, hatten dasselbe entweder nur an einzelnen Orten oder in einzelnenihrer Zweige zu erdulden.
Unter den Bediensteten wurden die Gassenkehrer, Bachfeger, Holz- und Feldhüter, Zöllner,Totengräber, Turmwächter, Gefangenwärter, Bettelvögte, Häscher, Nachtwächter u. s. w., derenBeschäftigung teils unreinlich teils schauerlich ist, teils zur Unehrlichkeit verführen kann, teils endlichmit dem Scharfrichter oder den fahrenden Leuten in Verbindung steht, oder deren Verachtung, wiedie der Zöllner, auf der Bibel beruhte,als unehrlich betrachtet. Alle dieseLeute fanden erst durch das Reichs-gesetz vom Jahre 1731 ihre Er-lösung vom Banne der mittelalter-lichen Anschauungen. Nur die Scharf-richter blieben von dieser Wohlthatausgeschlossen; die Gesetze von 1731und 1772 nahmen bloß ihre Enkelund dann auch ihre Kinder, sofernsie das Väterliche Gewerbe verließen,von der Unehrlichkeit aus; auchdazu mag Wohl nur die Zunahmeder Hcnkerfamilien bewogen haben,die bis dahin notgedrungen aufVerbindungen unter sich beschränktwaren und weil man der Gefahr, daßaus ihren Gliedern lauter — Räuber
Auf dem Wege zur Mühle.
Faksimile des Kupferstiches von Martin Schongauer (nach 14 S 0 —ligg).