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Viertes Buch. V. Aberglaube, Justizbarbarei und Regentenwillkür.
der Hexenprozeß in Brandenburg-Preußen und am mäßigsten in derdeutschen Schweiz gehandhabt.
Mit dieser Gewaltthätigkeit imgerichtlichen Verfahren ging Handin Hand eine zunehmende Willkürauf dem Gebiete der Staats-verwaltung. „Im sechzehntenJahrhundert hat sich überall derdeutsche Territorialherr unter demTitel „Regal" des Bergbaues, desHüttenbetriebs, der Waldwirtschaftund einer ganzen Reihe gewerb-licher und merkantiler Unter-nehmungen bemächtigt, für derenBetrieb er den Besitz der Staats-gewalt im monopolistischen Sinneausnutzte, sei es zur Unterdrückungoder zur Beeinträchtigung derKonkurrenz oder zur Benachteiligungdes konsumierenden Publikums."„Der Landesherr begann damalsder vornehmste und größte Gewerb-treibende im Lande zu werden undvermittelst dieses seines Gewerbe-betriebes dem Staate die Mittelzu liefern und zu ergänzen, welchedie Domänial- und Kammergüternicht mehr und die Steuern nochnicht aufzubringen vermochten."Diese Herren, zu denen KurfürstAugust von Sachsen, Joachim vonBrandenburg, Albrecht von Baiern,Christoph von Württemberg, Juliusvon Braunschweig, Wilhelm vonHessen und andere gehörten, be-günstigten als gewiegte Geschäfts-leute jede nützliche Erfindung,sandten einander Gelehrte undKünstler, leider aber auch Aben-teurer und Schwindler zu, lagender Obstbaum- und Gartenkulturob, züchteten Vieh, förderten dieIndustrie, trieben Wohl selbst auchMechanik und andere Fertigkeiten.Kurfürst August versuchte imPfefferhandel zu spekulieren, wasaber fehlschlug; zwei seiner Unter-händler nahmen sich das Leben.—Der Monopolwut zuliebe wurdedas Land mit Zöllen geplagt,Handel, Schiffahrt und Verkehr