Band 
Zweiter Band.
Seite
184
JPEG-Download
 

184

Fünftes Buch. I. Die Staatsraison.

kaiserliche Verordnung die unbefleckte Jungfrau zur Schutzpatrons» der österreichischen Landeerklärt und jedermann von akademischen Würden ausgeschlossen, der sich nicht eidlich zu demGlauben an die unbefleckte Empfängnis bekannte. Auch die früheren Ketzerrichter, die Domini-kaner, welche jenes Dogma stets bekämpft hatten, traf dieser Ausschluß. Ihre Gegner, dieJesuiten, herrschten allein: an den Universitäten, wie in der Kirche und im Lande; in Böhmenbesaßen sie fünfzehn Millionen Gulden Vermögen. Fremde Universitäten durften nicht besuchtwerden; auch die Censur war in den Händen der Jesuiten. Die Wissenschaften unterlagen

Der hilfreiche und der gewinnsüchtige Arzt.

Malereien im „Pommerschen Kunstschrank" (S. SS). Originalgröße. Berlin, Königl. Kunstgewerbe-Museum.

LE:.-

_^

vollständigem Verfalle. Die mit dem geringen Gehalte von 110—170 Gulden unzulänglichbesoldeten Professoren der Rechte und der Heilkunde schrieben keine Bücher mehr. Aber religiöseBrüderschaften wurden mit Eifer unter Leopold I. gegründet, in Wien allein hundertunddrei.Doch begünstigte dieser Kaiser die schönen Künste, schrieb lateinisch, trieb etwas Natur-Wissen-schaft nach damaligem Standpunkte und ließ durch den bekehrten Hamburger Lambeck dieHofbibliothek neu ordnen.

Ein ganz anderes Bild bietet der Kern Norddeutschlands in jener Zeit dar. Als derGroße Kurfürst von Brandenburg die Regierung antrat (1640), war kein deutscher Staat von