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Zweiter Band.
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Fünftes Buch. VI. Der Soldatenkönig und seine Zeit.

verkaufte; vier Millionen Gulden wurden daraus gelöst und den Abgezogenen, welchen überallgute Aufnahme zu teil geworden war, zugestellt. Schutz der Religionsfreiheit ist überhaupt

und andere

welche sich unterstehen, Leurhe aufzuwiegeln, um in

abgethanen und abgedroschenen Sachen

immeöiatä Memorialien M ÜbttgedeN, oder üM) Manderen WUitz-und Gnaden- Sachen durch Soldaten über-geben Zu lassen, ohne alle Gnade und ?Lräon, mit einemHunde an der Seiten, aufgehangen werden sollen,und daßdieses LckA acht Tage nach beschehener Publicationseinen Anfang nehmen solle.

ve varo Berlin, den i 6 . dlov. I7Z9.

BERLIN,

Gedruckt bey dem Königlichen Preußischen Hof-Buchdrucker,Christian Albrecht Gäbert.

Faksimile des Titelblattes

von König Friedrich Wilhelms I. Edikt gegen Advokaten, welche abgethane Sachen wieder aufrühren. 1739.

einer der Lichtblicke unter Friedrich Wilhelms I. eisernen Regierung; auch seinen katholischenUnterthanen gegenüber bekundete sich derselbe bis zu einem gewissen Grad, so abgeneigt derKönig der Kirche Roms auch war, deren Gliedern er standhaft die Ämter sperrte. Als in